Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2026/60: Ratifikation und Umsetzung des internationalen Übereinkommens im Rahmen des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen über die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt der Meere ausserhalb nationaler Hoheitsbefugnisse (Hochseeschutzabkommen) · 65 Seiten

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Auswirkungen

Durch die Ratifikation und die Umsetzung des Hochseeschutzabkommens entstehen Aufwände für die von dessen Regulierungen betroffenen Unternehmen. Dies etwa durch die Erfüllung von Meldepflichten, durch Umweltverträglichkeitsprüfungen oder Gebühren für Verwaltungskosten. Zudem müssen Unternehmen im Bereich der Nutzung von maringenetischen Ressourcen und digitalen Sequenzinformationen über maringenetische Ressourcen von Gebieten ausserhalb nationaler Hoheitsbefugnisse in Zukunft mit finanziellen Ausgleichszahlungen rechnen. Die Schweiz gehört in der marinen Forschung zur Weltspitze und grosse Unternehmen in der Pharma- und Bio technologiebranche mit Interessen an maringenetischen Ressourcen und digitalen Se quenzinformationen über solche maringenetische Ressourcen aus Gebieten ausser halb nationaler Hoheitsbefugnisse haben ihren Sitz in der Schweiz. Auch sind grosse Reedereien, Rohstofffirmen mit eigenen Schiffen und weitere Unternehmen aus den maritimen Branchen in der Schweiz beheimatet. Es sind deshalb potenziell zahlreiche Unternehmen und Institutionen in der Schweiz von den Regulierungen des Hochsee schutzabkommens betroffen. Dennoch ist von einer limitierten Anzahl Tätigkeiten von Unternehmen unter der Verantwortung der Schweiz auszugehen, die von einem er höhten Aufwand durch die Umsetzung des Hochseeschutzabkommens betroffen sind. Denn solche Tätigkeiten sind jeweils, schon allein wegen ihrer grossen Distanz zu den Küsten, sehr aufwändig zu realisieren. Auch die Nutzung von maringenetischen Res sourcen und digitalen Sequenzinformationen über solche maringenetische Ressour cen von Gebieten ausserhalb nationaler Hoheitsbefugnisse durch Schweizer Akteure ist derzeit noch sehr begrenzt.

Die Aufwände für den Bund umfassen einerseits Beitragszahlungen an die Organe des Hochseeschutzabkommens, welche sich in einem moderaten Bereich bewegen. Dazu kommen begrenzte personelle Ressourcen für die Umsetzung des Hochsee schutzabkommens und des zugehörigen Umsetzungsgesetzes. Sowohl die Beitragszah lungen als auch die personellen Aufwände sollen im UVEK intern kompensiert werden und nicht zu einer Mehrbelastung des Bundeshaushaltes führen. Die Leistungen des Bundes im Rahmen der Anwendung des Umsetzungsgesetzes und des Hochseeschutz abkommens sollen mittels Erhebung von Gebühren finanziert werden, welche die ent stehenden Aufwände decken.