Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2026/64: Vorlage zur verkehrsträgerübergreifenden Bewältigung der Mobilitätsbedürfnisse: Verkehr ’45 · 147 Seiten
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tere optimal genutzt werden können. Beispiele für Ergänzungsmassnahmen: Abstellanlage, Weiche, Kreuzungsstelle, Wendegleis, Perronverlängerung, Güterüberholgleis.
Fahrzeit Zeit, welche für die direkte Verbindung zwischen A und B benö-
tigt wird.
Folgekosten Betriebskosten und Substanzerhaltungskosten, die sich nach
der Inbetriebnahme und der Aktivierung von Investitionen ergeben.
Handlungsraum Überregionales Koordinationsgebiet, in dem ein Wille besteht,
räumliche Herausforderungen gemeinsam anzugehen. Ein Handlungsraum umfasst zusammenhängende Teilgebiete, die funktional voneinander abhängig sind und/oder vergleichbare Ausgangslagen und Herausforderungen aufweisen. Die Handlungsräume stimmen nicht mit Gemeinde‑, Kantons- oder Landesgrenzen überein. Zudem können sie sich überlappen. Jeder Handlungsraum umfasst sowohl urbane als auch ländlich geprägte Gebiete.
Infrastrukturbe- Unternehmen oder Sparte eines Bahnunternehmens, das oder treiberin die für den Bau und Betrieb einer Eisenbahninfrastruktur verant-
wortlich ist. Für den Bau und Betrieb der Nationalstrasse ist der Bund verantwortlich, für die Projekte in den Agglomerationen Kantone oder Gemeinden.
Kapazitätsaus- Der Kapazitätsausbau umfasst Massnahmen zur Kapazitätserbau höhung im Bahnangebot.
Korridor Planungsraum einer Strecke.
Langfristiger Pla- Damit die strategischen Netzelemente richtig gewählt werden nungshorizont können, wird für den langfristigen Planungshorizont (> 2050) ein
Zielbild STEP erarbeitet, aufbauend auf der Perspektive BAHN 2050. Es zeigt die künftig angestrebte Struktur des Bahnangebots auf: Verkehrsmengen, Fahrzeiten und Knotenstrukturen im Fern- und Güterverkehr.
Leistungssteige- Leistungssteigerungen umfassen Massnahmen zur Erhöhung rung der Leistungsfähigkeit von bestehenden Anlagen, bei der Bahn
insbesondere für Zugfolgezeitverkürzung, Entflechtung, Spurwechsel und Weichenverbindung. Bei Nationalstrassen sind dies betriebliche Massnahmen und Verkehrsmanagement, jedoch auch Anpassungen von Anschlüssen.
Leistungsverein- Vereinbarung zwischen dem Bund und der Infrastrukturbetreibebarung rin der Bahn, in der die zu erbringenden Leistungen und die dafür
vorgesehenen Abgeltungen und Finanzhilfen für jeweils vier Jahre im Voraus verbindlich festgelegt werden.
Beim Programm Agglomerationsverkehr werden die umzusetzenden Massnahmen und Massnahmenpakete, der Zeitplan, der