Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2026/64: Vorlage zur verkehrsträgerübergreifenden Bewältigung der Mobilitätsbedürfnisse: Verkehr ’45 · 147 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 30Fedlex · Erläuternder Bericht
werden. Durch die konsequente Umstellung auf FSS lassen sich Systemkomplexität und Kosten reduzieren, wie die Arbeiten zum Postulat 22.3261 «Mehr Digitalisierung für eine höhere Kapazität im Bahnverkehr» zeigen. Der technische Bericht wird parallel zur Vernehmlassung publiziert. Da viele Stellwerke in den kommenden Jahren ohnehin ihr Lebensende erreichen und ersetzt werden müssen und eine Automatisierung des Bahnverkehrs nur mit FSS nachhaltig möglich ist, soll die Umstellung auf FSS konsequent und ohne zusätzliche Verzögerung erfolgen. Der Bundesrat beantragt dafür eine erste Finanzierungstranche von 1 Milliarde Franken. Für die bis 2045 angestrebte Kapazitätssteigerung durch die Digitalisierung sind weitere Mittel vorgesehen.
2.1.7.6 Planungsmittel, Mittel für Beiträge an Seilbahnen sowie grenzüberschreitenden Mass-
nahmen
Die Planung und Projektierung noch nicht beschlossener Projekte ist eine unverzichtbare Vorbedingung für die Realisierung und dauert in der Regel mehrere Jahre. Damit die Projekte dereinst zeitgerecht realisiert werden können, müssen die finanziellen Mittel für diese Arbeiten bereits heute zur Verfügung gestellt werden. Für die weitere Planung der Erweiterungsprojekte auf dem Eisenbahnnetz, für allfällige Bundesbeiträge zur Finanzierung von grenzüberschreitenden Massnahmen (z.B. für eine mögliche Direktverbindung Schweiz – London oder Annahmegleise des Gateway Basel Nord) und für Beiträge des Bundes an Seilbahnen mit Erschliessungsfunktion beantragt der Bundesrat gesamthaft 1 Milliarde Franken.
2.1.8 Rückkommen auf bereits beschlossene Projekte
2.1.8.1 Vorgehen und Ergebnis
Die knappen finanziellen Mittel, die Neupriorisierung des Gutachtens der ETHZ und der empfohlene Strategiewechsel machen es unabdingbar, dass zunächst der Bundesrat und anschliessend die Bundesversammlung auf bereits beschlossene Massnahmen zurückkommen. Dies hat relevante Abstriche am ursprünglichen Angebotskonzept 2035 zur Folge.
Um festzulegen, für welche Massnahmen der Bundesrat der Bundesversammlung ein Rückkommen beantragt, wurde wie folgt vorgegangen: Auf Basis der in 2.1.6 definierten Kriterien wurden die für den Horizont 2045 prioritären strategischen Angebotsausbauten definiert. Die dafür zusätzlich absehbaren notwendigen Ergänzungsmassnahmen müssen teilweise oder gänzlich realisiert werden. Für diese Projekte können die bestehenden Beschlüsse beibehalten werden. Alle weiteren in Verkehr ’45 überprüften Projekte aus den bereits beschlossenen Ausbauschritten, welche die in Kapitel 2.1.6 definierten Kriterien nicht erfüllen, können mit dem gegebenen finanziellen Rahmen nicht realisiert werden. Die betroffenen Projekte sind in der Tabelle 5 dargestellt.