Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2026/64: Vorlage zur verkehrsträgerübergreifenden Bewältigung der Mobilitätsbedürfnisse: Verkehr ’45 · 147 Seiten

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onen zu gewährleisten. Bund, Kantone und Gemeinden investieren auf dieser Grundlage regelmässig in die Weiterentwicklung der Verkehrsinfrastrukturen. Mit dem Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds (NAF) und dem Bahninfrastrukturfonds (BIF) haben Volk und Stände die Grundlage für die Finanzierung des Betriebs, des Unterhalts und des Ausbaus der Strassen- und der Bahninfrastruktur geschaffen.

Die bestehende Infrastruktur sowie die sich in Umsetzungen befindenden Ausbauprojekte sind nicht ausreichend, um die prognostizierte Bevölkerungs- und Verkehrsentwicklung aufzunehmen. Bereits heute erreichen bzw. überschreiten das Schienen- und das Strassennetz auf verschiedenen Streckenabschnitten die Kapazitätsgrenze. Ohne gezielte Ausbauten sind daher Betriebssicherheit, Kapazität und Stabilität der Verkehrsinfrastruktur gefährdet. Bei der Umsetzung der bisherigen Planung von Bundesrat und Eidgenössischen Räten gibt es aber sowohl bei der Schiene als auch bei der Strasse Herausforderungen.

1.2 Herausforderungen im Bahnbereich

Der Ausbau und die Weiterentwicklung des Eisenbahnnetzes erfolgen schrittweise in Form von Programmen. Für die Umsetzung der drei Bahnausbauprogramme (Zukünftige Entwicklung Bahninfrastruktur, Ausbauschritt 2025 und Ausbauschritt 2035) hat die Bundesversammlung bisher rund 28 Milliarden Franken freigegeben. Dem Ausbauschritt 2035 lag das Angebotskonzept 2035 (AK 35) zugrunde. Dieses sah zahlreiche Verbesserungen vor, unter anderem neue Viertel- und Halbstundentakte auf rund 60 Strecken. Mittlerweile haben sich jedoch wesentliche Annahmen verändert und es hat sich gezeigt, dass das AK 35 umfangreiche Zusatzmassnahmen mit entsprechenden Kostenfolgen bedingen würde. Zudem werden bestehende Projekte aus den beschlossenen Bahnausbauprogrammen teurer als bisher geplant. Insgesamt hätte sich der Mehrbedarf (Stand Juni 2025) auf rund 14,7 Milliarden Franken belaufen. Der Betrag setzt sich zusammen aus 3,7 Milliarden Franken Mehrkosten für die bereits beschlossenen Programme (vgl. Tabelle 1), 1 Milliarde Franken Planungskosten sowie 10 Milliarden Franken für die notwendigen Zusatzmassnahmen.

Zusätzlich zu den Massnahmen für das AK 35 hat die Bundesversammlung sechs Grossprojekte zur prioritären Prüfung in Auftrag gegeben. Es sind dies die Direktverbindung Aarau – Zürich, die Knoten Luzern und Basel, die Strecken Lausanne – Bern und Winterthur – St. Gallen sowie der multifunktionale Grimseltunnel. Insgesamt umfasst das Portfolio möglicher Ausbauprojekte im Bahnbereich bis 2045 weit über 60 Milliarden Franken. Aktuell stünden im Bahninfrastrukturfonds BIF für Ausbauprojekte bis 2045 jedoch nur rund 16 Milliarden Franken zur Verfügung. Folglich fehlen die notwendigen Mittel, um den Mehrbedarf sowie die sechs Grossprojekte zu finanzieren. Zudem reichen die Projektierungs- und Baukapazitäten für diese Vielzahl an Massnahmen nicht aus. Dies macht sowohl eine Priorisierung wie auch Zusatzeinnahmen notwendig.