Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2026/64: Vorlage zur verkehrsträgerübergreifenden Bewältigung der Mobilitätsbedürfnisse: Verkehr ’45 · 147 Seiten

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demgegenüber rechtlich mit dem Ausbau der Eisenbahninfrastruktur verknüpft werden (vgl. dazu Kap. 2.4.3).

1.8 Verhältnis zur Legislaturplanung, zur Finanzplanung sowie zu Strategien des Bundesrates

1.8.1 Verhältnis zur Legislaturplanung

Die Botschaft des Bundesrates vom 24. Januar 20247 zur Legislaturplanung 2023 – 2027 enthält die Leitlinie 1 «Die Schweiz sichert ihren Wohlstand nachhaltig und nutzt die Chancen der Digitalisierung». Für die Infrastruktur-Politik ist insbesondere das Ziel 6 von Bedeutung: «Die Schweiz stellt eine zuverlässige und solide Finanzierung ihrer Infrastrukturen in den Bereichen Verkehr und Kommunikation im digitalen Zeitalter sicher».8

Im Bundesbeschluss vom 6. Juni 20249 über die Legislaturplanung 2023-2027 wird in Artikel 7, Ziffer 40 auf die Verabschiedung der Botschaft zum Zahlungsrahmen 2028– 2031 und auf den Ausbauschritt 2027 für die Nationalstrassen sowie in Artikel 23, Ziffer 116 auf die Verabschiedung der Botschaft zu den Agglomerationsprogrammen der fünften Generation hingewiesen. Zudem ist die Verabschiedung der Botschaft zum nächsten Ausbauschritt des strategischen Entwicklungsprogramms Eisenbahninfrastruktur (STEP) in der Botschaft zur Legislaturplanung 2023-2027 angekündigt. Diese Arbeiten werden vorliegend in einer einzigen Vorlage gebündelt. Der Auftrag des Parlaments aus dem Bundesbeschluss vom 21. Juni 201910 über den Ausbauschritt 2035 für die Eisenbahninfrastruktur (Art. 1 Abs 3), bis 2026 eine Botschaft zu einem nächsten Ausbauschritt vorzulegen, wird damit später als geplant erfüllt werden.

1.8.2 Verhältnis zur Finanzplanung

Die Ausgaben für den Betrieb, den Unterhalt und den Ausbau im Sinne von Anpassungen, für die grösseren Vorhaben sowie für die Erweiterungsprojekte des STEP Nationalstrassen werden über den NAF finanziert. Auch über den NAF finanziert werden die Bundesbeiträge im Rahmen des Programms Agglomerationsverkehr. Die Ausgaben für die Eisenbahninfrastruktur werden aus dem BIF finanziert. Die Fonds werden durch zweckgebundene Finanzquellen gespeist. Der Bundeshaushalt wird nicht belastet und die Schuldenbremse wird eingehalten.

1.8.3 Verhältnis zu Strategien des Bundesrats

Betrieb, Substanzerhalt und Weiterentwicklung des Schienennetzes und der Nationalstrassen sowie das Programm Agglomerationsverkehr sind beeinflusst von überge-

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