Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2026/64: Vorlage zur verkehrsträgerübergreifenden Bewältigung der Mobilitätsbedürfnisse: Verkehr ’45 · 147 Seiten

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die ETHZ die meisten der beantragten Grossprojekte als hoch prioritär. Bezüglich Realisierungszeitpunkt sind sie teilweise auf die nationalen Projekte abzustimmen.

Aus Sicht des Bundesrates bildet das Gutachten der ETHZ eine wichtige, wissenschaftlich abgestützte und solide Grundlage für die nötige Priorisierung und die verkehrsträgerübergreifende Weiterentwicklung des Schweizer Verkehrsinfrastruktur. Die gesetzten Prioritäten sind grundsätzlich nachvollziehbar und passen weitgehend zum Sachplan Verkehr, Teil Programm. Von den Prioritäten der ETHZ möchte der Bundesrat daher nur in begründeten Fällen abweichen.

Aufbauend auf den Ergebnissen des Gutachtens der ETHZ sowie auf Einschätzungen und Analysen der zuständigen Bundesämter schreibt der Bundesrat mit dieser Vorlage die strategischen Entwicklungsprogramme für die Schiene und die Strasse koordiniert fort. Gleichzeitig unterbreitet er der Bundesversammlung die prioritären Kapazitätserweiterungen auf der Schiene und der Nationalstrasse sowie die nächste Generation des Programms Agglomerationsverkehr zum Entscheid. Wo aufgrund der Priorisierung geplante Netzelemente der Nationalstrasse und des Eisenbahnnetzes wegfallen, schlägt der Bundesrat eine Anpassung des Bundesbeschlusses über das Nationalstrassennetz (Netzbeschluss) beziehungsweise über die Ausbauschritte 2025 und 2035 für die Eisenbahninfrastruktur vor.

1.5 Verkehrsträgerübergreifende, koordinierte Planung

Ein zentrales Anliegen des Bundes ist die verkehrsträgerübergreifende Infrastrukturplanung. Die verkehrsträgerübergreifende Koordination der Ausbauten und die Abstimmung mit der Raumplanung erfolgt über den Sachplan Verkehr (SPV) des Bundes. Dieser gibt den Rahmen für die Entwicklung der schweizerischen Verkehrsinfrastrukturen vor. Ebenso legt der SPV die Grundsätze für die Abstimmung mit der gewünschten räumlichen Entwicklung fest. Die enge Koordination zwischen Siedlung und Verkehr durch eine kompakte und qualitativ hochwertige Entwicklung der Städte und Agglomerationen sowie die Sicherung der Erreichbarkeit des ländlichen Raums und des Berggebiets sind Grundanliegen der künftigen Entwicklung.

Die im SPV formulierten Grundsätze legen die räumliche und die verkehrsübergreifende Abstimmung fest und berücksichtigen die Anliegen der Umwelt. Diese behördenverbindlichen Grundsätze fliessen in die Strategischen Entwicklungsprogramme (STEP) für die Nationalstrassen und die Eisenbahninfrastruktur ein. Die Kapitel im SPV zu den Handlungsräumen haben hinweisenden Charakter und sind nicht behördenverbindlich.

Die Vorlage trägt auf Basis des Gutachtens der ETHZ dem verstärkten Bedarf nach einer verkehrsträgerübergreifenden Planung der Verkehrsinfrastrukturen Rechnung. Um diese zu vereinfachen, werden die Ausbauschritte für Strasse und Schiene sowie die fünfte Generation des Programms Agglomerationsverkehr in einer einzigen Vorlage gebündelt. Dies erlaubt es, die Planungen räumlich optimal aufeinander abzustimmen. Zum Beispiel kann im Grossraum Zürich mit der Priorisierung des Bahnausbaus auf den neuen Autobahnabschnitt im Norden von Zürich, die Glattalautobahn, verzichtet werden. Mit dem schwerpunktmässigen Bahnausbau auf der Achse Genf-Lausanne