Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2026/64: Vorlage zur verkehrsträgerübergreifenden Bewältigung der Mobilitätsbedürfnisse: Verkehr ’45 · 147 Seiten

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können das Verkehrswachstum auf der Nationalstrasse gedämpft und die notwendigen Kapazitäten auf der Schiene bereitgestellt werden.

1.6 Finanzierung von Betrieb und Substanzerhalt

Die Finanzierung von Betrieb und Substanzerhalt der Bahninfrastruktur ist bis Ende 2028 beschlossen und sichergestellt; für die Periode 2029 bis 2032 wird der Bundesrat der Bundesversammlung eine separate Vorlage unterbreiten. Für Betrieb und Unterhalt der Nationalstrasse ist der verfügbare Zahlungsrahmen bis Ende 2027 definiert. Für die nächste Vierjahresperiode 2028 bis 2031 beantragt der Bundesrat der Bundesversammlung mit dieser Vorlage einen Zahlungsrahmen für Betrieb und Unterhalt sowie Anpassungen der Nationalstrassen.

1.7 Zusammenfassung der Beschlüsse

Mit der Vorlage werden eine Revision des Eisenbahngesetzes sowie die folgenden 13 Bundesbeschlüsse vernehmlasst:

Für die Eisenbahninfrastruktur:

• Bundesbeschluss über den Ausbauschritt 2027 für die Eisenbahninfrastruktur und

den dazugehörigen Bundesbeschluss über den Verpflichtungskredit;

• Bundesbeschlüsse über die Anpassung der Ausbauschritte 2025 und 2035 für die

Eisenbahninfrastruktur und die dazugehörigen Bundesbeschlüsse über die Verpflichtungskredite;

• Bundesbeschluss über die langfristige Finanzierung einer leistungsfähigen Eisen-

bahninfrastruktur (Verlängerung MWST-Promille).

Für die Nationalstrasse:

• Bundesbeschluss über den Ausbauschritt 2027 für die Nationalstrasse und den da-

zugehörigen Bundesbeschluss über den Verpflichtungskredit;

• Änderung des Bundesbeschlusses über das Nationalstrassennetz;

• Bundesbeschluss über den Zahlungsrahmen Nationalstrassen 2028–2031 für Be-

trieb, Unterhalt und Ausbau im Sinne von Anpassungen;

Für das Programm Agglomerationsverkehr:

• Bundesbeschluss über die Verpflichtungskredite ab 2028 für Beiträge an Massnah-

men im Rahmen des Programms Agglomerationsverkehr;

• Bundesbeschluss über einen Zusatzkredit für einen Beitrag an die Massnahme

«Galleria Moscia-Acapulco» einschliesslich der flankierenden Massnahmen «Riqualifica della litoranea (Tratto Ascona-Brissago)» im Rahmen des Programms Agglomerationsverkehr.

Die Bundesversammlung kann wie bisher separat über die Ausbauschritte für Schiene und Strasse bzw. das Programm Agglomerationsverkehr entscheiden, ohne dass es eine rechtliche Verknüpfung zwischen den verschiedenen Bundesbeschlüssen gibt. Der Bundesbeschluss zur Verlängerung des MWST-Promilles zugunsten des BIF soll