Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2026/64: Vorlage zur verkehrsträgerübergreifenden Bewältigung der Mobilitätsbedürfnisse: Verkehr ’45 · 147 Seiten

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schen den beiden Verkehrsträger Strasse und Schiene soll im Rahmen der Aktualisierung des Sachplans Verkehr, Teil Programm, erfolgen. Im Zentrum stehen dabei die Abstimmung mit der Raumentwicklung sowie die abschnittweise Klärung der Ausbauprioritäten von Strasse und Schiene entlang der gesamten West-Ost-Achse von Genf bis St. Gallen. Übergeordnetes Ziel ist es, mit einer beschleunigten und leistungsfähigen, zwischen den Verkehrsträgern abgestimmten West-Ost-Achse einen wesentlichen Beitrag zur Kohäsion der Landesteile zu leisten. Dazu sind wettbewerbsfähige Reisegeschwindigkeiten der Bahn entlang der gesamten West-Ost Achse anzustreben. Zudem sind Überlegungen zur Stärkung der Redundanz im Bahnsystem in die Überlegungen einzubeziehen, so dass das Bahnsystem weniger störungsanfällig wird.

Diese Arbeiten basieren auf dem STEP Nationalstrassen und auf der Perspektive BAHN 2050 sowie der räumlichen und verkehrlichen Konkretisierung der BAHN 2050. Das BAV erarbeitet letztere als wichtige Grundlage für die weiteren Planungsarbeiten, indem die in der räumlichen Konkretisierung aufgezeigten Handlungsfelder und Ansätze in ein langfristiges Konzept für Fern- und Güterverkehr übersetzt werden. Diese Konzepte zeigen anhand von konkreten Fahrzeitzielen und Angebotsqualitäten auf, wie sich die West-Ost-Achse in ein schweizweites Netz einbetten lässt und wie dem übergeordneten Ziel der Kohäsion der Landesteile entsprochen werden kann.

3.9 Präzisierung des Sachplans Verkehr

Die Vorlage stützt sich auf den Sachplan Verkehr, Teil Programm, in dem die Grundsätze für eine auf den Raum abgestimmte Gesamtverkehrsplanung festgelegt sind. Ergänzend dazu sollen offene Fragen aus dem Gutachten der ETHZ konkretisiert werden. Dazu gehören unter anderem die verkehrsträgerübergreifende Strategie für die West-Ost-Achse oder der Umgang mit dem grenzüberschreitenden Verkehr. Dabei handelt es sich um Präzisierungen und punktuelle Anpassungen der konzeptionellen Kapitel des Sachplans sowie um überregionale Strategien, welche die nicht behördenverbindlichen Handlungsraumkapitel ergänzen sollen. Diese Arbeiten werden an die Vernehmlassung anknüpfend unter Einbezug der Kantone und weiterer Kreise aufgenommen.

4 Erläuterung zu einzelnen Artikeln / Bundesbeschlüssen

4.1 Bahn

4.1.1 Bundesbeschluss über die langfristige Finanzierung einer leistungsfähigen Eisen-

bahninfrastruktur

Art. 130 Abs. 3bis

Um die Lücke bei der Finanzierung der Eisenbahninfrastruktur zu schliessen und die Finanzierung einer leistungsfähigen Bahninfrastruktur langfristig zu sichern, soll auch das derzeit bis 2030 befristete Mehrwertsteuerpromille künftig unbefristet als Einnah-