Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2026/64: Vorlage zur verkehrsträgerübergreifenden Bewältigung der Mobilitätsbedürfnisse: Verkehr ’45 · 147 Seiten
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In den Ziffern 5 – 9 sind weitere Massnahmen aufgeführt. Damit soll namentlich die ERTMS-Strategie des BAV (Ziff. 5) vorangetrieben werden. Weiter sind Beiträge des Bundes für grenzüberschreitende Massnahmen wie bspw. für eine mögliche Direktverbindung Schweiz – London oder Annahmegleise des Gateway Basel Nord (Ziff. 6) sowie neu auch für Seilbahnen mit Erschliessungsfunktion (Ziff. 7) vorgesehen. Ebenfalls sollen bereits die Arbeiten für die kommenden Ausbauschritte an die Hand genommen werden, damit insbesondere die strategischen Netzelemente zum Zeitpunkt ihrer Aufnahme in einen künftigen Ausbauschritt das erforderliche Vorprojekt vorweisen können (Ziff. 8). Zuletzt sind die nötigen Mittel für eine wirksame Aufsicht über Kosten und Termine bei der Umsetzung des Programms vorgesehen (Ziff. 9)
Art. 2
Aufgrund des Umfangs der einzelnen Ausbauschritte wird auch dieser Bundesbeschluss dem fakultativen Referendum unterstellt. Dies führt zur bewährten demokratischen Legitimation der grossen Vorhaben im öffentlichen Verkehr.
Die Beschlüsse zum Bahnausbau und zur Finanzierung sollen rechtlich verknüpft werden, damit transparent wird, welchen Preis der weitere Bahnausbau hat bzw. welches zusätzliche Angebot nur bei Fortführung des MWST-Promilles realisiert werden kann. Dies hat zur Konsequenz, dass der Bundesbeschluss über den Ausbauschritt 2027 für die Eisenbahninfrastruktur bei einer Ablehnung der Weiterführung des MWST-Promilles durch Volk und Stände (vgl. Kap. 2.4.3) nicht in Kraft tritt.
4.1.4 Verpflichtungskredite
4.1.4.1 Bundesbeschluss über die zweite Erhöhung des Verpflichtungskredits für den Ausbau-
schritt 2025 für die Eisenbahninfrastruktur
In Artikel 1 wird die Erhöhung des für den AS 2025 bewilligten Verpflichtungskredits von 6765 Millionen Franken auf 6950 Millionen Franken bewilligt.
Der Verpflichtungskredit zum AS 2025 wird unter Berücksichtigung der Reduktion durch die aufgehobenen Projekte (vgl. Kap. 2.1.8.1) um 185 Millionen Franken erhöht, um die weiterhin erforderlichen Massnahmen finanzieren zu können.
Der Verpflichtungskredit ist unbefristet. Er ist an den beschlossenen AS 2025 und an den Katalog der darin enthaltenen Massnahmen gebunden und läuft so lange, bis die Realisierung abgeschlossen ist. Der Verpflichtungskredit basiert auf dem Preisstand per Oktober 2008 (Bahnbau-Teuerungsindex 2008 II).
4.1.4.2 Bundesbeschluss über die zweite Anpassung des Verpflichtungskredits für den Aus-
bauschritt 2035 für die Eisenbahninfrastruktur
In Artikel 1 wird insgesamt eine Erhöhung des für den AS 2035 bewilligten Verpflichtungskredits von 16 070 Millionen Franken auf 17 700 Millionen Franken vorgeschlagen. Der Verpflichtungskredit zum AS 2035 wird trotz Berücksichtigung der Reduktion durch die aufgehobenen Projekte (vgl. Kap. 2.1.8.1) um 1630 Millionen Franken erhöht, um die weiterhin erforderlichen Massnahmen finanzieren zu können.
Die Krediterhöhung setzt allerdings voraus, dass die unbefristete Verlängerung des MWST-Promilles in Kraft tritt. Da die mit dieser Vorlage vorgeschlagene Anpassung