Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2026/64: Vorlage zur verkehrsträgerübergreifenden Bewältigung der Mobilitätsbedürfnisse: Verkehr ’45 · 147 Seiten

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Art. 3

Mit diesem Artikel wird im Sinne des mit dieser Vorlage vorgeschlagenen Artikel 58 Absatz 4 EBG (vgl. Kap. 4.1.2) festgelegt, für welche Massnahmen der Entscheid über die Realisierung in der Zuständigkeit des Bundesrates liegen soll. Der Bundesrat soll die von der Bundesversammlung bewilligten und für die Massnahmen erforderlichen Mittel freigeben, sobald das Vorprojekt der jeweiligen konkreten Infrastrukturprojekte abgeschlossen ist. Bei den Massnahmen in der Zuständigkeit des Bundesrates handelt es sich insbesondere um sämtliche Ergänzungsmassnahmen (vgl. Kap. 2.1.9) sowie um die Massnahme im Raum Basel. Der Bundesrat kann die Freigabe ans UVEK delegieren. Dies ermöglicht die notwendige Flexibilität bei der rollenden Planung der Eisenbahninfrastruktur sowie eine stufengerechte, zweckmässige und wirtschaftliche Beschlussfassung je nach Art und Umfang der geplanten Infrastrukturprojekte

4.2 Nationalstrasse

4.2.1 Bundesbeschluss über den Ausbauschritt 2027 für die Nationalstrasse

Die Projekte N1 Perly – Bernex und N1 Aarau-Ost – Birrfeld aus dem Realisierungshorizont 2045 haben den nötigen Projektierungsstand erreicht (vgl. Kap. 2.2.6). Die Umsetzung der beantragten Erweiterungsprojekte ist mit geschätzten Investitionen von rund 1601 Millionen Franken (Kostenstand April 2025 ohne MWST) verbunden.

Die ETHZ empfiehlt beide Vorhaben zur Umsetzung. Das Vorhaben im Kanton Aargau betrifft einen zentralen Abschnitt im Nationalstrassennetz der Schweiz zwischen den Grossagglomerationen Bern, Basel und Zürich. Das Erweiterungsprojekt in der Westschweiz behebt einen bedeutenden Engpass in der Region Genf und trägt zur Netzresilienz auf der West-Ost-Achse sowie in der zweitgrössten Agglomeration der Schweiz bei.

4.2.2 Bundesbeschluss über den Verpflichtungskredit für den Ausbauschritt 2027 für die Na-

tionalstrasse und für die Planung von noch nicht beschlossenen Projekten

Art. 1 a

Der Bundesrat beantragt dem Parlament für den Ausbauschritt 2027 (vgl. Kap 2.2.6) einen Verpflichtungskredit in der Höhe von 1601 Millionen Franken brutto (Kostenstand 2025, exkl. MWST).

Der Verpflichtungskredit setzt sich wie folgt zusammen:

Tabelle 22 Höhe Verpflichtungskredit in Millionen Franken (Preisstand April 2025, ohne MWST)

Raum NS Projekt Betrag GE N1 Perly – Bernex1028

AG N1 Aarau-Ost – Birrfeld573

Total1601