Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2026/66: Revision des Bundesgesetzes über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel · 9 Seiten
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Erläuternder Bericht
1. Grundzüge der Vorlage
1.1 Ausgangslage
Das Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (Jagdgesetz, JSG; SR 922.0) wurde zuletzt gestützt auf die parlamentarische Initia tive 21.502 «Wachsende Wolfsbestände geraten ausser Kontrolle und gefährden ohne die Möglichkeit zur Regulierung die Landwirtschaft» einer Teilrevision unterzo gen. Gegen die Teilrevision wurde kein Referendum ergriffen. Sie trat in zwei Etap pen per 1. Dezember 2023 und per 1. Februar 2025 in Kraft.
Die Revision brachte den Wechsel zur proaktiven Regulierung von Wölfen. Die Wolfsregulierung gemäss dem angepassten Recht zeigt Wirkung. Das schnelle Wachstum der Wolfspopulation in der Schweiz konnte gebremst werden, die Zahl der Rudel steigt jedoch weiterhin an und liegt im März 2026 bei 30 schweizerischen und 10 grenzüberschreitenden Rudeln. Der Herdenschutz ist und bleibt integraler Teil des Umgangs mit dem Wolf in der Schweiz. Mit der Neuordnung des Herdenschut zes im JSG und der stärkeren Rolle der Kantone hat das Parlament eine wichtige Weiche gestellt.
Trotz der gemachten Fortschritte besteht weiter Handlungsbedarf. Gemäss aktueller Rechtssetzung besteht bei Problemwölfen aus Rudeln zwischen Februar und Mai ab gesehen von Situationen mit einer schweren, unmittelbar drohenden Gefahr für Men schen keine Möglichkeit zum Eingriff. Dies führt dazu, dass in dieser Zeit selbst bei mehrfachen Angriffen auf Nutztiere oder einer Gefährdung von Menschen eine Handlungsunfähigkeit besteht. Eine ähnliche Situation besteht heute bei Angriffen durch Wölfe in eidgenössischen Jagdbanngebieten, wo der Abschuss von Wölfen als gesetzlich geschützte Art verboten ist.
Das Parlament hat darauf mit der Annahme von zwei Motionen reagiert. Es sind dies die Motionen 25.3715 Friedli «Abschüsse von Wölfen in Jagdbanngebieten zulas sen» und 25.3549 Broulis «Im Rudel lebender Problemwolf. Handeln muss möglich sein!». Beide Motionen wurden am 25. September 2025 vom Ständerat und am 3. Dezember 2025 vom Nationalrat angenommen.
1.1.1 Motion 25.3715 Friedli «Abschüsse von Wölfen in Jagdbanngebieten zulassen»
Der Bundesrat wird beauftragt, eine Änderung des Jagdgesetzes auszuarbeiten, da mit Wölfe auch in eidgenössischen Jagdbanngebieten reguliert werden können, so fern eine gültige Abschussbewilligung vorliegt. Dies soll möglich sein, wenn der Ab schuss zum Schutz von Lebensräumen, zur Erhaltung der Artenvielfalt, zur Hege oder zur Verhütung übermässiger Wildschäden nötig ist.
1.1.2 Motion 25.3549 Broulis «Im Rudel lebender Problemwolf. Handeln muss möglich sein!»
Der Bundesrat wird beauftragt, die Jagdgesetzgebung so anzupassen, dass der Um gang mit sogenannten Problemwölfen flexibler möglich ist. Konkret sollen folgende Anpassungen umgesetzt werden: