Projet et Rapport (en allemand)
Consultation 1995/11: Ordonnance sur l'assurance-maladie · 109 pages
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der Versicherer eine andere bestimmen.
7Das BSV kann den Versicherem für den der Revisionsstellezu erteilendenRevisionsauftrag Weisungen erteilen.
Art K) Aufgaben der Revisionsstelle
IDie Revisionsstelle prüft jährlich, ob die Buchführung, die Jahresrechnung und die Statistiken formell und materiell den gesetzlichen Anforderungen entsprechen OährlicheRevision). Sie prüft überdies, ob die Geschäftsführung für eine korrekte und ordnungsgemässe Geschäftsabwicklung Gewähr bietet, namentlich ob sie zweckmässig organisiert ist und die gesetzlichen und internenBestim- ('_) mungen einhält.
2Zweifeltsie an der ordnungsgemässenRechnungsführungund Verwaltungdes Versicherers, führt sie vor Ort unangemeldet die notwendigen Prüfungen durch (Zwischenrevisionen).
Art 91 Berichte der Revisionsstelle
IDie Revisionsstelle erstellt über die jährliche Revision und jede Zwischenrevision einen Bericht. Diese Berichte geben Auskunft über den Zeitpunkt und den Umfang der vorgenommenen Revisionen, die gemachten Feststellungen und die daraus zu ziehenden Schlüsse. (-)
2Zwei vollständige und übereinstimmende Exemplare jedes Berichtes sind dem zuständigen Organ des Versicherers sowie dem BSV im Originaleinzureichen. Der Bericht über die jährliche Revision ist bis zum 31. Juli des folgenden Jahres, die Berichte über die Zwischenrevisionensind innert drei Monaten seit der Durchführung der Kontrollen einzureichen.
3Stellt die Revisionsstelle wesentliche Mängel, Unregelmässigkeiten, Missstände oder andere Tatbestände fest, welche die finanzielle Sicherheit des Versicherers
oder dessen Fähigkeit, seine Aufgaben zu erfüllen, in Frage stellen, so untert>rei-