Rapport sur les résultats

Consultation 2000/18: Utilisation de 800 tonnes d'or de la Banque nationale · 85 pages

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Utilisation des réserves d’or de la Banque nationale suisse Résultats de la procédure de consultation

saubere und auf die Schaffung von attraktiven Rahmenbedingungen ausgerichtete Wirtschaftspolitik. Unsere Kammer spricht sich deshalb für einen Abbau der Schulden

beim Bund und bei den Kantonen aus. Dabei müssen die Mittel gemäss dem geltenden

verfassungsrechtlichen Verteilschlüssel für Notenbankgewinne aufgeteilt werden.

9.14 FH Nous soutenons la position d’economiesuisse selon laquelle la partie des réserves d’or

dont il est question doit être utilisée pour réduire la dette publique. Il nous apparaît en effet que cette utilisation est la plus favorable à la place économique suisse.

9.15 SAP Die Mittel sind zukunftsgerichtet einzusetzen. Die Bereinigung alter Schulden erfüllt

dieses Ziel nur, wenn gleichzeitig mindestens in diesem Umfang die Fiskalbelastung zurückgeht. Die Sozialwerke sind bereits derart gut ausgebaut, dass ein Ausgleich für Ungereimtheiten aus jenen Mitteln genommen werden muss. Angezeigt ist die

Verwendung der Mittel für Bildung , und zwar konzentriert auf Volksschulen, allgemeinbildende Schulen der Sekundarstufe II und Berufsschulen. Die

Mobilisierung bildungsferner Schichten ist auf diese Art nicht möglich.

9.16 SBmV Grundsätzlich sind wir der Meinung, der Verkaufserlös aus den fraglichen 800 Tonnen

Gold sei zum Abbau öffentlicher Schulden einzusetzen.

9.17 SGCI Die frei werdenden Mittel sollen zur Schuldentilgung oder zur Vermeidung künftiger

Steuererhöhungen (MWSt. für die AVS) verwendet werden. Gleichzeitig sind die

direkten Steuern im Umfang der Schuldzinsersparnisse zu senken.

9.18 Swissmem Der Schuldenabbau ist die sinnvollste und einzig richtige Verwendungsmöglichkeit der

Goldreserven der BNS. Folgende Gründe sprechen dafür:

- Der Erlös aus den Goldverkäufen der BNS ist ein einmalig anfallendes Vermögen. Es ist falsch, daraus Ausgaben zu finanzieren, die aus dem normalen Bundesbudget finanziert werden sollten.

- Eine Zweckbindung der Mittel, sei es für die Bildungsinitiative oder für die Überbrückungsleistungen, ist volkswirtschaftlich gesehen nicht wünschenswert. Einnahmen sollten wenn immer möglich unabhängig von den Ausgaben betrachtet werden.

9.19 SRF Wir sind der Meinung, dass der Erlös aus dem Verkauf der 800 Tonnen Gold aus den

Reserven der BNS für einen Abbau der Schulden von Bund und Kantonen einzusetzen sei. Den Alternativvorschlag zur Finanzierung von Bildungsmassnahmen im Bereich der neuen IuK-Technologien sowie zur Finanzierung von Überbrückungsleistungen im Bereich der AVS können wir nicht unterstützen. Die Bildungsmassnahmen würden, sofern sie zentral geplant und durchgeführt würden, komplizierte neue Strukturen erfordern und praktisch einem Impulsprogramm für die wahrhaftig nicht notleidende „Aus- und Weiterbildungsindustrie“ gleichkommen.

9.20 Viscom Wir unterstützen grundsätzlich die Linie von economiesuisse, wonach der vollumfängliche

Schuldenabbau bei Bund und Kantonen die sinnvollste ökonomische Verwendungsmöglichkeit darstellt.

9.21 VSIG Wir sind der Ansicht, dass die öffentlichen Schulden abzubauen sind, damit die enormen

Zinszahlungen verringert werden. Zudem ist auch dafür besorgt zu sein, dass erstens der

Schuldenabbau weitergeht und zweitens keine weiteren Schulden entstehen.

9.22 CASS Der CASS und die einzelnen Akademien wollen sich dem Anliegen, öffentliche Schulden

abzubauen, nicht verschliessen. Sie meinen indessen, dass die andere Option, welche eine

Bildungsinitiative und Überbrückungsleistungen im Bereich der Sozialversicherung ins Auge fasst, im heutigen Zeitpunkt Vorrang verdient.

9.23 droit à la vie Nous proposons l’utilisation des moyens provenant de la vente annuelle progressive des

réserves d’or excédentaires pour constituer un fonds national de solidarité pour les mè-

res et les familles en difficultés financières suite à une nouvelle grossesse y compris les cas d’attente d’un enfant handicapé. Les revenues seraient utilisées d’une part à la formation du personnel de conseil et

d’accompagnement des femmes et familles en difficultés y compris les conseils juridiques en matière de droit du travail, du droit des assurances sociales et du droit civile et d’autre part à des aides directes distribuées par les organismes cantonaux de consultation et de conseil. Si l’on compte sur un montant équivalent à une rente minimale AVS par

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