Rapport sur les résultats
Consultation 2004/4: 00.421 Initiative parlementaire de Dardel; Time-sharing en matière immobilière. Protection des consommateurs; Ouverture de la procédure de consultation sur mandat de la Commission des affaires juridiques du Conseil national · 80 pages
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sollten in die Überarbeitung Fachleute der Ferienwohnrechtsbranche und der OTE einbezogen werden.
hotelleriesuisse: Hotelleriesuisse ist der Dachverband der führenden und klassifizierten Hotels in der Schweiz. In den uns angeschlossenen 2’400 Betrieben mit rund 170’000 Betten werden rund drei Viertel der national erzielten Logiernächte getätigt. Hotelleriesuisse vertritt wohl primär die Interessen der klassischen Hotellerie, doch sind unserem Verband auch direkt von der obgenannten Vorlage betroffene Unternehmen, namentlich der unbestrittene Branchenleader hapimag angeschlossen. Diese Tatsache aber auch unsere spezifische Nähe zu tourismusrelevanten Vorlagen legitimieren uns in besonderem Masse zur Stellungnahme. Für Einzelheiten verweisen wir auch auf die ausführliche Stellungnahme von hapimag, deren Inhalt wir voll und ganz unterstützten.
Zusammenfassend halten wir fest:
Der vorliegende Entwurf bedarf unseres Erachtens einer tiefgreifenden Überarbeitung. Die Überarbeitung sollte sich noch stärker an die EU-Richtlinie anlehnen, jedoch die mit der Umsetzung dieser Richtlinie bereits gewonnenen, teilweise schmerzlichen Erfahrungen mitberücksichtigen.
Deshalb müssen in die Überarbeitung auch Fachleute der Ferienwohnrechtsbranche, insbesondere der hapimag einbezogen werden, was beim vorliegenden Entwurf offensichtlich nicht oder nicht ausreichend geschehen ist.
KF: Aus unserer Erfahrung in den Beratungsstellen für KonsumentInnen können wir versichern, dass eine Neuregelung des Konsumentenschutzes bei Time Sharing Immobilien wichtig und notwendig ist.
Die Konsumentenorganisationen hatten das Anliegen einer Verbesserung des Konsumentenschutzes 1997 in der Eidgenössischen Kommission für Konsumentenfragen eingebracht. Diese verfasste am 12. Juni 1997 eine Empfehlung, die gesetzliche Vorschriften empfahl, die sich auf das Europäische Recht im Bereich des Teilnutzungsrechts von Immobilien berufen sollten.
Das Konsumentenforum kf nimmt das vorliegende Projekt mit Befriedigung zur Kenntnis. In einigen Punkten, wie zum Beispiel in Fragen des Vertragsabschlusses und der Frist zum Widerruf des Vertrags bietet der Vorschlag einen besseren Schutz als dies in der EU der Fall ist. Die Frist von vierzehn Tagen ist eine befriedigende Lösung. Allerdings sollten bei einem Rücktritt unbedingt auch die von den meisten Firmen zurückbehaltenen sogenannten Dossierkosten von Fr. 500. – bis Fr. 600.- zurückbezahlt werden.
KS: Ein besserer Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten im Bereich der Teilzeitnutzungsrechte an Immobilien wird von den Konsumentenorganisationen seit Jahren gefordert: Die Vergangenheit hat gezeigt, dass missbräuchliche Verträge im Bereich Time-Sharing viel zu häufig angeboten und abgeschlossen wurden. Diese langfristigen Verträge können für die KonsumentInnen zu einer finanziellen Falle werden, aus der sie nicht mehr herausfinden.
Die Anpassung der Schweizer Gesetzgebung an die Europäische Richtlinie 94/47/EG erscheint uns deshalb folgerichtig und auch wichtig. Es hat sich aber herausgestellt, dass auch in der Europäischen Richtlinie immer noch Lücken bestehen und eine Verstärkung der bestehenden Schutzartikel durchaus sinnvoll erscheint. Wir erachten die Anpassung von Obligationenrecht und dem