Rapport sur les résultats

Consultation 2004/4: 00.421 Initiative parlementaire de Dardel; Time-sharing en matière immobilière. Protection des consommateurs; Ouverture de la procédure de consultation sur mandat de la Commission des affaires juridiques du Conseil national · 80 pages

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von der Bildfläche. Auf Grund dieser Umstände teilen wir die Auffassung, der gesetzgeberische Handlungsbedarf zur Regelung der Teilnutzungsrechte an Immobilien sei in der Schweiz nicht ausgewiesen. Wir können deshalb die vorgeschlagene Revision des Obligationenrechtes nicht unterstützen.

ZH: Es ist daran zu erinnern, dass der Allgemeine Teil des Obligationenrechts Bestimmungen enthält, die Vertragspartner vor Übervorteilung (Art. 21 OR) und absichtlicher Täuschung (Art. 28 OR) schützen. Hilfe bietet jedem Vertragschliessenden sodann die Irrtumsregelung in Art. 24ff. OR. Ziel der Vorlage sollte es deshalb lediglich sein, zusätzlichen Schutz zu bieten, wo dies auf Grund des Ungleichgewichts der Vertragspartner angebracht erscheint. Dabei ist daran zu erinnern, dass der Vorentwurf insbesondere bezüglich des Vertragsinhalts weit über das hinausgeht, was etwa in den Spezialbestimmungen zu Miete und Pacht gefordert wird. Konsumenten von Teilzeitnutzungsrechten würden gestützt auf die vorgeschlagenen Bestimmungen wesentlich besser gestellt als Wohnungsmieter, was angesichts der praktischen Bedeutung des Schutzbedarfs im Bereich von Teilzeitnutzungsrechten an Immobilien gegenüber demjenigen von Mieterinnen und Mietern erstaunt.

Soweit der Vorentwurf auf eine Änderung des UWG zielt, ist darauf zu verweisen, dass die Kommission selbst davon ausgeht, Art. 3 UWG biete auch im Bereich der Teilzeitnutzungsrechte an Immobilien Schutz vor unlauteren oder missbräuchlichen Geschäftspraktiken (Bericht S. 4). Dem ist zuzustimmen, weshalb sich eine Änderung des UWG erübrigt. Im Übrigen ist darauf hinzuweisen, dass sich die entsprechende EU-Richtlinie in Überarbeitung befindet, weshalb eine schweizerische Gesetzgebung als nicht dringlich erscheint.

Parteien / Partis politiques / Partiti politici

EDU: Nach dem Studium der vorliegenden Vernehmlassung kommen wir zum Schluss, die Parlamentarische Initiative de Dardel sei abzulehnen.

SVP: Die SVP lehnt den vorliegenden Gesetzesentwurf zum Schutze des Erwerbers von Teilzeitnutzungsrechten an Immobilien als unnötig und ungeeignet ab. Es kann nicht angehen, einfach EU-Richtlinien abzuschreiben, welche das Problem selber auch nicht lösen. Überdies wehrt sich die SVP entschieden gegen die zunehmende Bevormundungsmentalität unter dem Titel des Konsumentenschutzes.

Laut dem Erläuternden Bericht ist bekannt, dass gewisse Anbieter von Immobilien-Teilzeitnutzungsrechten nicht seriös vorgehen und die Betroffenen mit zweifelhaften Geschäftsmethoden zu einem Vertragsabschluss bringen. Selbst wenn das so wäre, kann es nach Ansicht der SVP nicht angehen, wegen solcher Einzelfälle eine detaillierte Gesetzesrevision vorzunehmen. Dies schiesst weit über das Ziel hinaus. Das Schweizerische Obligationenrecht basiert auf dem Prinzip der Vertragsfreiheit, was sich bewährt hat. Wo es zu unbefriedigenden Situationen kommt, ist es Aufgabe der Gerichte, Klarheit zu schaffen. Für den Gesetzgeber ist entscheidend, dass der Geschädigte die Möglichkeit hat, seinen Schaden gerichtlich geltend zu machen. Ob er von dieser Möglichkeit Gebrauch machen will, muss dem Geschädigten überlassen werden.

Ebenso wird im Erläuternden Bericht ausgeführt, dass die EU vor kurzem eine Evaluation der Richtlinie abgeschlossen hat, weil die in der Richtlinie vorgesehenen Schutzmassnahmen die mit Teilzeitnutzungsrechten an Immobilien ver-