Rapport sur les résultats
Consultation 2004/69: Assurance maladie: Financement des soins · 55 pages
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Vernehmlassung Neuordnung der Pflegefinanzierung
Procédure de consultation sur le nouveau régime de financement des soins
Eine weitere Versicherung führt zu weiteren Kosten im Sozialbereich! Die "miniMax"-KVG-Petition von 1998 der EDU zeigt Wege für einen Kosten sparenden Weg im Gesundheitswesen auf und müsste in Sozialversicherungsfragen von der IV bis zur AHV miteinbezogen werden.
Der SGB schlägt vor, dass die Finanzierung der Pflege grundsätzlich dualfix SGB über die öffentliche Hand und über das KVG läuft, wobei sie sich wie bereits in der Vernehmlassung zur Spitalfinanzierung am Verhältnis 70% öffentliche Hand und 30 % KVG (Kopfprämien) orientieren.
Die Finanzierung der stationären Pflege und der SPITEX soll grundsätzlich nach dem gleichen Schlüssel erfolgen. Die Zuteilung Heim oder SPITEX soll nach sachgerechten Kriterien erfolgen und nicht nach finanziellen.
Die vorgeschlagene Verstärkung der geriatrischen Prävention ist als Mass- SAGV nahme zur Kostendämpfung ungenügend. Eine bessere, auf den effektiven Beda rf ausgerichtete Planung und Gestaltung des Pflegebereichs muss gefördert werden, zum Beispiel durch überregionale Planungen.
Die Prüfung einer 4. Altersstufe im KVGPrämiensystem wäre dringend nötig. Dans la mesure où la distinction entre soins liés à la maladie et ceux liés à la FER v ieill sse est impossible à réaliser, une solution consisterait, pour le 4èmee
âge ( notion à préciser le cas échéant), à sortir de l'assurance maladie le financement des soins et de l'encadrement.
Ils restent convaincus que la solution passe par une prime différenciée de CP l’assurance-maladie en fonc tion de l’âge et calculée de manière à couvrir les frais liés à une classe d’âge donnée. Les récentes propositions des groupes d’ass ureurs, visant à introduire une prime applicable aux « seniors », vont d ans le bon sens. Ce type de solution éviterait de faire supporter à la classe active, le surcroît de charges qu’entraînerait une forte augmentation des primes pour couvrir les frais des soins aux personnes âgées. Il paraît plus équitable que les classes d’âge qui sont libérées des charges de famille consacrent une part plus importante de leurs moyens pour assumer leurs propres coûts de santé.
Sie begrüssen es, dass davon abgesehen wird, eine separate Pflegeversi- SBV cherung vorzuschlagen.
Streichen der Prämienkategorie "Junge Erwachsene" im KVG:
Es ist faktisch unmöglich, als Krankenversicherer die Prämienkategorie "Junge Erwachsene" kostendeckend anzubieten. Selbst bei sehr geringer oder gar keiner Rabattgewährung, verläuft diese Kategorie betriebswirtschaftlich defizitär. Besonders störend ist die Situation bei Krankenversicherern, welche relativ tiefe Prämien aufweisen. Durch den Umstand, dass diese Prämienkategorie am meisten Geld in den Risikoausgleich abliefert (und weil sich der Risikoausgleich an den Durchschnittskosten orientiert), ist es selbst ohne Schadenfälle nicht mehr möglich, diese Kategorie kostendeckend zu führen. Diese Altersgruppe verfügt in der Regel über eine sehr gute finanzielle Situation, da sehr häufig noch keine kostenintensiven familiären Verpflichtungen bestehen. Besteht z.B. infolge einer länger dauernden Ausbildung keine gute finanzielle Situation, so kann auch von den Personen in dieser Alterskategorie die Prämienverbilligung in Anspruch genommen werden. Sie fordern daher, dass es den Krankenkassen verboten wird, der Kategorie "Junge Erwachsene" Prämienrabatte zu gewähren.
Erhöhung der Prämie ab Alter 50/ Schaffung einer zweiten Erwachsenenkategorie:
Nach ihrer Auffassung sollten die Erwachsenen ab Alter 50 in vermehrtem Rahmen zur Deckung der Pflegekosten beitragen. Diese immer grösser werdende Personengruppe verursacht ja naturgemäss den grössten Teil dieser Kosten. Sie schlagen deshalb vor, dass in der Krankenversicherung nach KVG die Erwachsenen ab Alter 50 eine erhöhte Prämie zu zahlen haben und damit eine zusätzliche Erwachsenenkategorie eingeführt wird. Der Zuschlag sollte eine Grösse umfassen, dass die durch die Krankenkassen zu bezahlenden Pflegekosten zur Hälfte damit finanziert werden können. Eine Prä-