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Consultation 2004/69: Assurance maladie: Financement des soins · 149 pages
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Für die AHV-Hilflosenentschädigungwird davon ausgegangen,dass diese im gleichen Ausmass wie bisher beibehalten werden, womit auch hier keine modellbedingten finanziellen Auswirkungen zu erwarten sind. Das Hauptgewicht des Modells liegt ganz klar im EL-Bereich, wobei hier die analogeEL-Reform wie im Modell A berücksichtigt ist. Die Effekte im Bereich der EL sind gleichzusetzen mit dem Gesamtef:fektdes Modells (aus Sicht der Sozialversicherungen).
Die Auswirkungen des Modells B betreffensomit zur Hauptsache die EL, die stärker belastetwürden. Im Gegenzug dürften die Haushalte eine finanzielle Entlastung erfahren
Tabelle 12: Mehr- bzw. Minderausgaben des Finanzierungsmodells B gegenüber dem Status
quo (in Mio. CHF)49
Leistungen für Grundpflege Leistungen für Behand
lungspflege
Akut Lan: Akut Lan
i50
0
+ 236 ( Aufhebung der EL-Begrenzung mr Personen im Heim)
Legende:
AFIV-HE Hilflosenentschädigung der AHV
EL Ergänzungsleistungen
OKP obligatorische Krankenpflegeversicherung
Tabelle 13: Finanzielle Auswirkungen des Modells B auf Bund und Kantone (in Mio. CHE)
OKP
AHV-HE
EL
Total L=gende: ArTV-HE Hilflosenentschädigung der AHV EL Ergänzungsleistungen OKP obligatorische Krankenpflegeversicherung 49 Ohne Berücksichtigung der NFA 50 Es wird unterstellt,dass der Beitrag an die Langzeitpflege so festgelegtwird, dass die heulige Belastung der Krankenversicherung (gemäss Ëahmentarifordnung) unverändert bleibt. Gegenüber dem Vollkostenansatz ciesgeltenden Rechts handelt es Ëich jedoch um einen Leistungsabbau.