Rapport sur les résultats
Consultation 2004/77: Réforme de la péréquation et de la répartition des tâches RPT · 330 pages
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Vernehmlassung NFA 9. Umwelt
Schweizerischer Schliesst sich Stellungnahme von economiesuisse an.
Arbeitgeberverband -
Union patronale
suisse
Automobil Club der Zustimmung
Schweiz
Schweizerische Bau-, Die BPUK stimmt der Neuregelung im Bereich Lärm im Grundsatz zu. Sie Planungs- und Um- fordert aufgrund des Verursacherprinzips aber auch wieder Beiträge an Luftweltdirektorenkonfe- reinhaltemassnahmen bei übrigen Strassen, die pauschal über eine Erhöhung renz der nicht werkgebundenen Beiträge erfolgen könnte.
Autogewerbe- Zustimmung zur vorgeschlagenen Lösung
Verband der Schweiz
Vereinigung des Zustimmung zur Neuregelung.
Schweizerischen
Import- und Gross-
handels
Schweizerischer Zustimmung zur Neuregelung.
Strassenverkehrsver-
band
Vereinigung Schwei- Zustimmung zur Neuregelung.
zer Automobil-
Importeure
Hauseigentümerver- Zustimmung zur Lösung betreffend Lärm. Lärmsanierungen sollen rasch umgeband Schweiz setzt werden.
9.2. Gewässerschutz
Der Neuregelung wird von 14 Vernehmlassern explizit zugestimmt. Abgelehnt wird der Vorschlag von der SVP.
Der Hauptantrag im Bereich Gewässerschutz betrifft die Finanzierungsregelung zu Art. 62a GSchG. Dabei wird gefordert, dass die Mischfinanzierung zulasten des Bundes aufgehoben wird. Der Bund soll die Finanzierung analog zu dem bereits bestehenden Anreizsystem für Extensivierungsmassnahmen gemäss Art. 70 LwG übernehmen. Abgelehnt wird eine Umlagerung der Gelder in Extensivierungsmassnahmen vom Schweizerischen Bauernverband.
Glarus, Waadt und economiesuisse möchten, dass sich der Bund beim Gewässerschutz mehrheitlich auf strategische Vorgaben beschränkt. Delhalb vertirtt economiesuisse die Ansicht, dass die Kosten nach dem Verursacherprinzip zu tragen sind. Zürich, Waadt und Graubünden beantragen dagegen, dass die Bundesbeiträge beibehalten werden.
Tabelle 32 Anträge zum Bereich „Gewässerschutz“
BV / BG / VO Vernehmlasser Anträge
GschG Kanton Zürich Es wird beantragt, die bisherige Unterstützung durch Bundesbeiträge beizubehal-
ten, wenn die weiteren Anstrengungen zur Stickstoff-Elimination im Bereich Abwasserreinigungsanlagen (ARA) erfolgen sollen. Ausserdem wird der Hinweis im Schlussbericht, wonach die Investitionen im Bereich der ARA infolge Massnahmen in der Landwirtschaft tief gehalten werden können, als falsch erachtet. Zudem wird die Elimination von Stoffen diskutiert, die bisher in den Abwasserreinigungsanlagen nicht abgebaut werden können (z.B. Hormone, Abbauprodukte von Medikamenten).
Kanton Bern Stimmt der Neuregelung zu.
Kanton Luzern Stimmt der Neuregelung zu.
Kanton Obwalden Stimmt der Neuregelung zu.
Kanton Glarus Stimmt der Neuregelung grundsätzlich zu. Die angestrebte Flexibilität in der Bear-
beitung der durch Programmvereinbarungen unterstützten Projekte setzt voraus, dass sich der Bund in den Bereichen Natur- und Landschaftsschutz, Landwirtschaft, Wanderwege und Gewässerschutz auf die strategischen Vorgaben beschränkt.
Canton de Fribourg Le nouveau règlement est approuvé.
Kanton Basel-Stadt Der integrale Ansatz wird begrüsst. Sinn macht die strategische Führung des
Bundes, wodurch die Mittel dort eingesetzt werden können, wo mit dem geringsten Aufwand die grösstmögliche ökologische Wirkung erzielt werden kann. Für Basel ist dies insbesondere beim Nordseeabkommen der Fall.
Kanton St.Gallen Der integrale Ansatz wird begrüsst. Sinn macht die strategische Führung des
Bundes, wodurch die Mittel dort eingesetzt werden können, wo mit dem gerings-