Rapport sur les résultats

Consultation 2004/77: Réforme de la péréquation et de la répartition des tâches RPT · 330 pages

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Vernehmlassung NFA 10. Soziale Sicherheit

Vereinigung Cerebral Die Aufzählung der Elemente ist gut und vollständig.

Schweiz

Schweizerische Es wird verlangt, dass die Kantone ihre Evaluationskriterien und -instrumente Arbeitsgemeinschaft für die Qualitätskontrolle und -sicherung offen legen müssen. Daher wird die für Sozialpolitik Erweiterung von Art. 7 Abs. 2 um einen neuen Buchstaben i gefordert: "i. Eva-

luationskriterien und -instrumente für die Qualitätskontrolle und -sicherung."

Als zusätzlicher Schritt wäre zu einem späteren Zeitpunkt eine Harmonisierung der kantonalen Evaluations- und Qualitätssicherungskonzepte anzustreben.

ISEG Art. 7 Abs. 2 Zentrum für Selbst- Um Interessenskonflikte und letztlich eine Marktverzerrung zu vermeiden, darf Bst. a bestimmtes Leben der komplexe Bedarf einer Personengruppe nicht von dem Anbieter einer sehr

spezifischen Dienstleistung festgestellt werden. Stattdessen müssen von einem unabhängigen Gremium nachweisbare Kriterien entwickelt werden, um den Bedarf von behinderten Menschen bei verschiedenen Modellen festzustellen. ISEG Art. 7 Abs. 2 Association Suisse Beantragt wird die Streichung von Art. 7 Abs. 2 Bst. f. Menschen mit Behinde-Bst. f des Paralisés - rung soll der ordentliche Rechtsweg offen stehen; eine Einschränkung käme Schweiz. Vereinigung einer Diskriminierung gleich. Zudem regelt das Gesetz die Situation zwischen der Gelähmten Institution und Kanton.

ISEG Art. 7 Abs. 3 Kanton Basel- Es wird die Ansicht vertreten, dass die Fachkommission keine begutachtende Landschaft Funktion im Sinne einer inhaltlichen Stellungnahme sondern eine überprüfende

Funktion hat, die sicherstellt, dass das Konzept alle Elemente gemäss Abs. 2 enthält. Dementsprechend ist Abs. 3 umzuformulieren: "Das Konzept wird von einer Fachkommission auf Vollständigkeit gemäss Absatz 2 überprüft. Diese..." Sozialdemokratische Das Konzept muss von einer Fachkommission inhaltlich und auf Vollständigkeit Partei der Schweiz hin begutachtet werden. Diese wird ...

Begründung: Eine Fachkommission, in der auch die Kantone vertreten sind, soll die Konzepte nicht nur nach der Vollständigkeit, sondern auch nach dem Inhalt beurteilen.

Schweizerischer Das Konzept muss von einer Fachkommission inhaltlich und auf Vollständigkeit Gewerkschaftsbund hin begutachtet werden.

Kaufmännischer Das Konzept muss von einer Fachkommission inhaltlich und auf Vollständigkeit Verband Schweiz hin begutachtet werden.

IG Sozialer Finanz- "Das Konzept muss von einer Fachkommission inhaltlich und auf Vollständigausgleich keit hin begutachtet werden. Diese wird ..."

Begründung: Eine Fachkommission, in der auch die Kantone vertreten sind, soll die Konzepte nicht nur nach der Vollständigkeit, sondern auch nach dem Inhalt beurteilen. Die Beurteilung soll aufgrund inhaltlicher Standards, welche die Fachkommission erarbeitet festgelegt werden.

Dachorganisationen- "Das Konzept muss von einer Fachkommission anhand von Zielen und

konferenz der priva- Grundsätzen der Eingliederung sowie auf Vollständigkeit hin begutachtet werten Behindertenhilfe den. Diese wird ..."

Begründung: Eine Fachkommission, in der auch die Kantone vertreten sind, soll die Konzepte nicht nur nach der Vollständigkeit, sondern auch nach dem Inhalt beurteilen. Die Beurteilung soll aufgrund inhaltlicher Standards, welche die Fachkommission erarbeitet festgelegt werden.

Zentrum für Selbst- Das Verfahren der Begutachtung durch die Fachkommission ist unklar geregelt. bestimmtes Leben Insbesondere wird nicht geregelt, wer das Konzept dem Bundesrat vorlegt.

Daher wird gefordert: wenn der Kanton das Konzept vorlegt, muss der Fachkommission eine angemessene Begutachtungsfrist eingeräumt werden; wenn die Fachkommission das Konzept mit ihrem Gutachten vorlegt, muss eine zeitliche Begutachtungsobergrenze festgelegt werden.

Weiter wird beantragt, dass die Fachkommission paritätisch mit Vertretern des Bundes, der Kantone, der Institutionen und der behinderten Personen besetzt wird.

Schweizerischer Art. 7 Abs. 3 ISEG soll folgendermassen ergänzt werden: "Das Konzept muss Berufsverband Sozia- von einer Fachkommission inhaltlich und auf Vollständigkeit hin begutachtet le Arbeit / Schweize- werden."

rischer Berufsverband Begründung: Die Anforderungen an die kantonalen Konzepte umfassen ebender SozialpädagogIn- falls qualitative Aspekte. Eine reine Überprüfung, ob die Elemente vorhanden nen sind, reicht nicht aus, um zu garantieren, dass die Elemente auch inhaltlich

geeignet sind die Eingliederung von Menschen mit Behinderungen zu fördern. ISEG Art. 7 Abs. 3-4 Canton de Fribourg Il n'est par contre pas opportun que le plan stratégique doive être soumis à

l'approbation (Art. 7 al. 4) d'une « commission spécialisée » nommée par le Conseil fédéral (Art. 7 al. 3). Une telle exigence, forcément standardisée, rendrait les plans stratégiques inopérants dans les cantons, plans stratégiques qui, par ailleurs, auront déjà dû être approuvés par les gouvernements cantonaux. Kanton Solothurn Die beiden Absätze sind zu streichen, da diese Verfahrensvorschriften eine

klassische Übersteuerung sind. Eventuell kann eine Übergangsbestimmung formuliert werden, wonach für die ersten vier Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes eine Fachkommission das "Erstkonzept" prüft und dieses vom Bundesrat einmalig zu genehmigen ist.

Kanton Appenzell Unbestritten ist, dass der Bundesrat das kantonale Konzept zu genehmigen Innerrhoden hat. Eine Fachkommission braucht es dazu nicht, wohl aber Richtlinien des

Bundes für die Konzepte. Darauf abgestützt können die Konzepte bundesseits verwaltungsintern beurteilt werden; Art. 7 Abs. 3 ISEG sowie der letzte Satz von Art. 7 Abs. 4 ISEG sind entsprechend zu streichen.

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