Rapport sur les résultats
Consultation 2004/77: Réforme de la péréquation et de la répartition des tâches RPT · 330 pages
Fedlex · Rapport sur les résultats · Page 261Fedlex · Rapport sur les résultats
Vernehmlassung NFA 10. Soziale Sicherheit
AHV und IV.
Konferenz der kan- Es entspricht der Aufgabenteilung nach NFA, dass die Vergütung von Kranktonalen Ausgleichs- heits- und Behinderungskosten im Rahmen der EL grundsätzlich von den Kantokassen nen finanziert wird. Vorbehalten bleiben sollte jedoch die Vergütung zusätzlicher
Leistungen an zu Hause wohnende Personen mit Hilflosenentschädigung (Art. 14 Abs. 4), die den Rahmen der EL sprengen und voll in der Zuständigkeit des Bundes bzw. der IV liegen sollten.
Vereinigung aktiver Jusqu’à maintenant, le financement des PC n’était que le subventionnement par Senioren- und la Confédération des Cantons et des Communes lorsque ceux-ci accordaient Selbsthilfe- des PC en conformité à la LPC. Dans le projet, le financement de la PC annuelle Organisationen der est réparti avec précision entre la Confédération (5/8) et le Canton (3/8), et laissé Schweiz entièrement aux Cantons en ce qui concerne le remboursement des frais de
maladie et d’invalidité. La FARES regrette que ce financement des deux composants des PC n’ait pas été mis entièrement à la charge de la Confédération à l’occasion de la nouvelle répartition des tâches entre Confédération et Cantons. La cohérence du projet en aurait été bien meilleure; de manière évidente pour la PC annuelle, mais aussi pour le remboursement des frais de maladie et
d’invalidité que l’on peut qualifier respectivement de PC à la LAMal et de PC à l’AI. Cela aurait aussi contribué à faire un pas de plus vers l’objectif, non seulement présent dans la Constitution, mais aussi très présent dans la pensée de la population entière, et aurait encore évité des inégalités de traitement entre cantons pouvant contribuer au démantèlement de parties des assurances sociales. ELG Art. 17 Schweizerische Es wird beanstandet, dass der Art. 17 nicht wie angekündigt nur übernommen Volkspartei (Art. 10 ELG alt) und präzisiert wurde, sondern die Beiträge an gemeinnützige
Institutionen um 53% erhöht wurden.
Sozialdemokratische Stimmt der Neuregelung zu.
Partei der Schweiz
IG Sozialer Finanz- Stimmt der Neuregelung zu.
ausgleich
Pro Senectute Stimmt der Neuregelung zu. Begrüsst wird insbesondere die Fortführung der Schweiz individuellen Finanzhilfe als eine wichtige Ergänzung zu den Leistungen von
AHV und IV.
Schweizerische Stimmt der Neuregelung zu.
Arbeitsgemeinschaft
für Sozialpolitik
ELG Art. 18 Sozialdemokratische Stimmt der Neuregelung zu.
Partei der Schweiz
IG Sozialer Finanz- Stimmt der Neuregelung zu.
ausgleich
Pro Senectute Stimmt der Neuregelung zu. Begrüsst wird insbesondere die Fortführung der Schweiz individuellen Finanzhilfe als eine wichtige Ergänzung zu den Leistungen von
AHV und IV.
Schweizerische Stimmt der Neuregelung zu.
Arbeitsgemeinschaft
für Sozialpolitik
ELG Art. 19 Sozialdemokratische Bei der Neufestsetzung der Renten nach Artikel 33ter passt der Bundesrat ...
Partei der Schweiz Begründung: Personen mit einem tiefen Einkommen, bei denen die EL nicht
selten ein bedeutender Bestandteil der Existenzsicherung sind, sind darauf angewiesen, dass eine verbindliche Teuerungsklausel geschaffen wird.
Schweizerischer Bei der Neufestsetzung der Rennten ... passt der Bundesrat die Höhe der aner-Gewerkschaftsbund kannten Ausgaben ... in angemessener Weise an.
Es wird die Auffassung vertreten, dass die Kann-Vorschrift durch eine Muss-Vorschrift ersetzt werden muss. Mit dem Zusatz "in angemessener Weise" bleibe dem Bundesrat genügend sozialpolitischer Spielraum.
Kaufmännischer Es wird die Auffassung vertreten, dass die Kann-Vorschrift durch eine Muss-Verband Schweiz Vorschrift ersetzt werden muss. Mit dem Zusatz "in angemessener Weise" bleibe
dem Bundesrat genügend sozialpolitischer Spielraum.
IG Sozialer Finanz- Bei der Neufestsetzung der Renten ... passt der Bundesrat die Höhe der anerausgleich kannten Ausgaben ... in angemessener Weise an.
Begründung: Die Kann-Vorschrift müsse durch eine Muss-Vorschrift ersetzt werden. Mit dem Ausdruck "in angemessener Weise" habe der Bundesrat immer noch genügend Spielraum.
Pro Senectute Die vorgeschlagene Regelung entspreche geltendem Recht. Da mit der Annah-Schweiz me der Verfassungsänderungen im Rahmen der NFA die Ergänzungsleistungen
nicht mehr unter den Übergangsbestimmungen aufgeführt werden, schlussfolgert Pro Senectute, dass der Gesetzgeber davon ausgeht, dass die Ergänzungsleistungen einen notwendigen und unverzichtbaren Bestandteil der Existenzsicherung darstellen. Folgerichtig bedeutet dies, dass die Ergänzungsleistungen periodisch der Teuerung angepasst werden müssen. Deshalb wird vorgeschlagen, die Kann-Formulierung durch eine verbindliche Formulierung zu ersetzen. Schweizerischer Nachdem die EL zu einem dauernden Bestandteil der Existenzsicherung in der Seniorenrat Altersvorsorge geworden sind, sollte auch die periodische Anpassung der EL-
Leistungen bei jeder Neufestsetzung der Renten obligatorisch erfolgen. Daher wird beantrag, in Art. 19 die vorgesehene Kann-Bestimmung durch eine verpflichtende Formulierung zu ersetzen.