Rapport sur les résultats

Consultation 2004/8: Révision de l'Assurance-maladie: projets des lois 1 · 145 pages

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Vernehmlassung

Teilrevisionen des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung und

Änderung der Verordnung über die Krankenversicherung

Procedure de consultation

Revisions partielles de la loi sur /'assurance-maladie et

modification de l'ordonnance sur /'assurance-maladie

UB Wir beantragen den letzten Satz des zweiten Absatzes zu streichen. Al- economie-

ternativ schlagen wir folgende Formulierung vor: "Der Bundesbeitrag des suisse, Jahres 2004 gilt für die Jahre 2005-2008.". SAGV UB Um den Bedürfni_~sen der Versicherten Rechnung zu tragen, ist eine santesuisse

möglichst kurze Ubergangsfrist vorzusehen (1 Jahr).

Abs. 1 ist wie folgt abzuändern: "Die Kantone haben das in den Art. 65 !;!nd 65a festgesetzte System innert einem Jahr nach Inkrafttreten dieser Anderung umzusetzen.".

BB Die vorgesehene Erhöhung der Bundesbeiträge an die Prämienverbilli- AR

gung wird begrüsst. Die jährliche Heraufsetzung der Bundesmittel um drei Prozent wird jedoch nicht ausreichen, um die Prämienteuerung auszugleichen. Um die Belastung der Prämienverbilligungsberechtigten nicht noch mehr zu erhöhen, würde die Differenz zu Lasten der Kantone gehen. Es ist abzusehen, dass auch eine volle Ausschöpfung der Bundesmittel schon in wenigen Jahren nicht mehr genügen wird, um die in der Revisionsvorlage vorgesehenen Belastungsgrenzen für die Versicherten zu gewährleisten. Damit werden bei einer vollen Ausschöpfung der Bundesmittel entweder die IPV-Berechtigten oder die Kantone belastet. Der Regierungsrat beantragt daher, dass die Bundesbeiträge für die Prämienverbilligung analog zur jährlichen Prämienteuerung erhöht werden.

BB In Ubereinstimmung mit der GDK sind wir zur Uberzeugung gelangt, dass BS

mit der vorgeschlagenen Änderung eine massive Verlagerung der Finanzierungslast vom Bund auf die Kantone einhergeht. Unter den sehr zurückhaltenden Annahmen der in den Erläuterungen dargestellten Modellrechnung steigt der gesamte Subventionsbedarf um 7 - 8 % p.a. Dabei handelt es sich um einen sehr unechten durchschnitt. Tatsächlich sollen die Bundesbeiträge um 3 % p.a. steigen, was für die Kantonsbeiträge eine jährliche Zunahme von rund 14 % bedeutet. Sollte die sehr zurückhaltende Annahme einer durchschnittlichen Prämiensteigerung von 4.5 % übertroffen werden, würde sich gemäss vorgeschlagenem Modell an den Zahlungen des Bundes nichts verändern, was umgekehrt bedeutet, dass die Leistungen der Kantone noch wesentlich stärker anwachsen würden. Ein derartiges Modell erachten wir als unfair. Es wird die Kantone im Zeitablauf zunehmend dazu zwingen, die Einkommensgrenzen und die massgebenden Obergrenzen nach unten zu korrigieren.

Aus unserer Sicht passt es schlecht zusammen , wenn sich der Bund zunehmend aus der Finanzierungsverantwortung zurückzieht und gleichzeitig weitergehende, im wesentlichen von den Kanton.!:ln zu finanzierende Regeln aufstellt. Wir plädieren aus diesem Grunde in Ubereinstimmung mit der GDK dafür, die Systematik der Prämienverbilligungen im Rahmen der bisherigen Regelungen den Kantonen zu überlassen und keine über den Status Quo hinaus gehenden Vorschriften zu erlassen. Bei der

Umsetzung durch die Kantone, wie auch bei den Beiträgen des Bundes ist zu berücksichtigen, dass im Abstimmungskampf zur einkommensabhängigen Finanzierung der Krankenversicherung vergangenes Jahr vom Bundesrat wie von den bürgerlichen Parteien weitgehende Zusagen bezüglich der Einführung eines Sozialzieles abgegeben wurden.

Auch ohne Gesetzesänderung geht es aus unserer Sicht nicht an, dass die Bundesbeiträge an die Prämienverbilligung nur um 1.5 % p.a,

aufgestockt werden, während das Prämienvolumen regelmässig um ein Mehrfaches davon ansteigt. Die bisherige Aufstockung der Bundesbeiträge vermag bei weitem nicht einmal die Prämienbeiträge zu decken, welehe die Kantone zugunsten von EL-Bezügerinnen und -Bezügern aufgrund von Bundesrecht ausrichten müssen. Wir beantragen aus diesem Grunde bis zum Inkrafttreten des NFA eine zwingende jährliche Aufsto-