Rapport sur les résultats

Consultation 2004/8: Révision de l'Assurance-maladie: projets des lois 1 · 145 pages

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Vernehmlassung

Teilrevisionen des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung und

Änderung der Verordnung über die Krankenversicherung

Procedure de consultation

Revisions partielles de la loi sur l'assurance-maladie et

modification de /'ordonnance sur l'assurance-maladie

ckung der Bundesbeiträge im Ausmass der durchschnittlichen Zunahme der Krankenversicherungsprämien. In jedem Fall gehen wir davon aus,

dass eine allfällige Neuregelung der Prämienverbilligung in Abstimmung

mit dem N FA erfolgt.

BB Die vorgesehene jährliche Heraufsetzung der Bundesmittel um drei Pro- GR

zent wird, soll die Belastung für die Prämienverbilligungsberechtigten

nicht ansteigen, auch bei einer optimistischen Annahme der durchschnitt!- ichen Nominallohnentwicklung von 2.3 Prozent von 2003 bis 2012 nicht

ausreichen, um den aufgrund des Prämienanstiegs erforderlichen zusätliehen Mittelbedarf abzudecken. In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, ob nicht eher auf die voraussichtliche Reallohnentwicklung abzu-

stellen wäre, gibt doch erst diese die Entwicklung der Kaufkraft wieder.

Die über den Anstieg des Nominallohnes hinausgehende Prämienverbilligung ist, soweit sie nicht zu Lasten des Prämienverbilligungsberechtigten gehen soll, durch die Prämienverbilligung aufzufangen. Das erforderliche IPV-Volumen steigt damit prozentual stärker als die Prämien an. Durch

den vorgesehenen Modus der Festlegung des Bundesbeitrages ergibt

sich entsprechend eine schleichende Lastenverschiebung vom Bund und zu den Kantonen. Wir beantragen daher, dass die Bundesbeiträge für die Präm ienverbilligung mindestens analog zur jährlichen Präm ienteuerung

erhöht werden.

BB Die Bundesbeiträge müssen gemäss der Kostenentwicklung in der Kran- LU

kenversicherunq erhöht werden.

BB Da die bisherige Anpassung der Bundesbeiträge (und der Kantonsbeiträ- SG

ge) mit der Kostenentwicklung nicht Schritt halten konnte, ist die geplante Beitraqserhöhunq notwendiq.

BB Wir begrüssen die vorgesehene Erhöhung der Bundesbeiträge an die SH,TG,ZH

Prämienverbilligung. Die jährliche Heraufsetzung der Bundesmittel um

drei Prozent wird jedoch nicht ausreichen, die Prämienteuerung auszu-

gleichen. Damit die Belastung für die Prämienverbilligungsberechtigten

nicht ansteigt, würden die zusätzlichen Kosten vermehrt auf die Kantone

abgeschoben. Es ist abzusehen, dass auch eine volle Ausschöpfung der Bundesmittel schon in wenigen Jahren nicht mehr genügt, um die in der

Revisionsvorlage vorgesehenen Belastungsgrenzen für die Versicherten

zu gewährleisten. Damit ergäbe sich bei einer vollen Ausschöpfung der

Bundesmittel laufend eine sch leichende Lastenverschiebung zu Gunsten des Bundes und zu Lasten der Kantone. W ir beantragen daher, dass die Bundesbeiträge für die Prämienverbilligung analog zur jährlichen Prä-

mienteuerunq erhöht werden.

BB Wir erwarten, dass die Bundesbeiträge gemäss der Kostenentwicklung in UR

der Krankenvers icherung erhöht werden. Nur so kann die Einhaltung des heutigen kantonal festgelegten Sozialziels der Prämienverbilligung lang-

fristiq sicherqestellt werden.

BB Le Conseil d'Etat vaudois demande aussi que les subventions allouees VD

par la Confederation aux cantons soient adaptees a l'evolution annuelle

des coüts de l'assurance obligatoire des soins : dans le cas contraire, les subsides pour les personnes non beneficiaires des prestations comple-

mentaires ou de l'aide sociale continueront de baisser et le solde des

primes restant a leur charge a augmenter annee apres annee.

BB L'adaptation des subsides federaux devrait se faire sur la base des coüts vs

de l'assurance obligatoire des soins et non seulement sur la base des 3% annuels prevus.

BB Proposition de reglementation concrete: GDK/CDS

L'arrete federal du 17 septembre 2003 sur les subsides federaux dans

l'assurance-maladie sera remplace par un nouvel arrete federal.