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Consultation 2005/43: Evolution future de la politique agricole (Politique agricole 2011) · 370 pages

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Strukturverbesserungen (5. Titel LwG)

Vernehmlassung geschickt (vgl. Ziff. 1.3.3.4). Änderungen im LwG werden bei den entsprechenden Artikeln kommentiert.

Die Unterstützungsmöglichkeiten für die Diversifizierung (z.B. Agrotourismus) entfalten nur dann eine Wirkung, wenn auch die Raumplanung die nötigen Rahmenbedingungen für derartige Projekte schafft. Dies soll mit der vorgezogenen Teilrevision des Raumplanungsrechts zum Bereich Bauen ausserhalb Bauzonen erreicht werden (vgl. Ziff. 1.3.3.2).

Nach dem bestehenden Artikel 87 Absatz 2 LwG sind die unterstützten Strukturverbesserungsmassnahmen gegenüber direkt betroffenen Gewerbebetrieben im unmittelbaren Einzugsgebiet wettbewerbsneutral zu gestalten. Der Bundesrat verordnete, dass die Kantone vor dem Entscheid über eine Investitionshilfe direkt betroffene Gewerbebetriebe sowie deren lokale oder kantonale Organisationen anhören müssen. Erbringen bestehende Gewerbebetriebe im Einzugsgebiet eine gleichwertige Dienstleistung oder erfüllen sie die vorgesehene Aufgabe gleichwertig, können keine Investitionshilfen des Bundes gewährt werden. Die notwendigen Abklärungen verursachen Aufwand, sind aber nötig für die Verhinderung von Wettbewerbsverzerrungen und den effizienten Mitteleinsatz.

2.4.1.1 Naturgefahren und Bodenfruchtbarkeit

Umfassende, gemeinschaftliche Massnahmen wie Landumlegungen mit Infrastrukturmassnahmen (Gesamtmeliorationen) oder umfassende Wegerschliessungen verbessern in erster Linie die Betriebsgrundlagen und senken die Produktionskosten. Insbesondere im Berggebiet werden auch die Lebens- und Wirtschaftsverhältnisse gefördert. Die umfassenden gemeinschaftlichen Massnahmen leisten aber auch einen Beitrag zur Sicherheit vor Naturgefahren und zur Erhaltung der Bodenfruchtbarkeit. Zeitgemässer Hochwasserschutz kommt nicht ohne zusätzliche Flächen aus (Rückhaltebecken, Überflutungsflächen, Raum für Fliessgewässer etc.). Die Bodenerosion kann durch hangparallele Bewirtschaftung sowie durch die gezielte Anlage eines Wegnetzes und von Ökostreifen wirksam vermindert werden. Für die Umsetzung der Anliegen betreffend Naturgefahren und Bodenfruchtbarkeit sind die Gesamtmeliorationen ein ideales Instrument und finden in diesem Bereich bereits breite Anwendung.

2.4.1.2 Projekte zur regionalen Entwicklung

In der Botschaft zur „Agrarpolitik 2007“ hat der Bundesrat verschiedene neue Massnahmen im Bereich der Strukturverbesserungen vorgeschlagen, u.a. die Unterstützung der periodischen Wiederinstandstellung von Bodenverbesserungen, der einzelbetrieblichen Diversifizierung und von Bauten zur gemeinschaftlichen Vermarktung. Das Parlament hat die vom Bundesrat vorgeschlagene Stossrichtung vollumfänglich unterstützt und alle Massnahmen gutgeheissen. Darüber hinaus hat es eine neue Gesetzesbestimmung beschlossen, welche eine Unterstützung von Projekten zur regionalen Entwicklung und zur Förderung von einheimischen und regionalen Produkten ermöglicht (Art. 93 Abs. 1 Bst. c LwG). Als wichtige Einschränkung und Voraussetzung gilt gemäss Gesetzestext, dass die Landwirtschaft an den Projekten vorwiegend beteiligt sein muss.

Die neue Gesetzesbestimmung wurde unter den Strukturverbesserungen eingegliedert, weist aber auch Berührungspunkte zu bestehenden Förderinstrumenten auf,