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Consultation 2005/43: Evolution future de la politique agricole (Politique agricole 2011) · 370 pages

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Besonderer Teil 1: Landwirtschaftsgesetz

Eine spezielle Förderung dieses Baustoffes ist unter dem Blickwinkel des Gleichbehandlungsgebotes (Einsatz öffentlicher Mittel nur für einheimisches Holz) und unter dem Aspekt eines vertretbaren Verhältnisses zwischen Anreiz, Abgeltung der Mehrkosten und Verwaltungsaufwand zu beurteilen. In einzelnen Kantonen bestehen Möglichkeiten zur Förderung von einheimischem Holz, beispielsweise in Form von Zusatzbeiträgen.

Um dem Anliegen der Holzförderung generell Nachachtung zu verschaffen, soll den Kantonen in den Weisungen und Erläuterungen zur Strukturverbesserungsverordnung (SVV) empfohlen werden, die Rückzahlungsfristen bei den Investitionskrediten an Gebäude zu differenzieren. Beispielsweise könnte bei Wohnbauten mit einem gewissen Holzanteil die Rückzahlungsfrist auf 18 Jahre festgelegt werden, während sie bei einem konventionellen Gebäude 15 Jahre oder weniger betragen könnte. Eine gesetzliche Disposition wird nicht vorgesehen.

2.4.1.8 Kostenentwicklung

In den letzten zehn Jahren sind die Anforderungen an den Bau von landwirtschaftlichen Ökonomiegebäuden beträchtlich gestiegen. Der Gewässerschutz (Wegleitung 1994) führte bspw. zu grösseren Lagervolumen und aufwändigeren Konstruktionen. Bei den Aufstallungssystemen sind insbesondere die neuen Abmessungen für grössere Tiere zu erwähnen. Zudem darf auch die Bauteuerung nicht vernachlässigt werden. Trotz diesen Randbedingungen sind die Bauinvestitionen pro Tiereinheit (Fr./GVE) beachtlich gesunken. Die Auswertung einer Vielzahl von unterstützten Projekten im Rahmen einer Studie der Agroscope FAT zur Evaluation des Pauschalsystems führte zum Ergebnis, dass dies auf die grösseren Einheiten, die einfacheren Baulösungen und auf die geänderte Unterstützungspraxis (konsequente Pauschalierung) zurückzuführen ist. Dies darf andererseits nicht darüber hinwegtäuschen, dass in einzelnen Fällen Auflagen aufgrund der Umwelt-, Natur- und Heimatschutzgesetzgebung massive Verteuerungen der Projekte und Verzögerungen in der Bauausführung zur Folge hatten.

Auch im Bereich der Güterzusammenlegungen kann je nach Lage und Abgrenzung des Beizugsgebietes eine markante Kostensenkung vor allem im Talgebiet beobachtet werden. Dazu tragen einfachere Standards bei den Infrastrukturanlagen und auch die Umstellung von der Tarifierung der technischen Arbeiten auf die öffentliche Ausschreibung bei.

2.4.1.9 Gemeinschaftlicher Kauf von Maschinen und Einrichtungen

Maschinen und Einrichtungen verursachen jährlich grosse Kosten, insbesondere wegen hohen Anschaffungspreisen und vielfach ungenügender Auslastung. Grössere Maschinen und Einrichtungen haben eine bessere Leistung, die bei guter Auslastung zu tieferen Kosten je Einheit führt. Damit einerseits die Strukturkosten bei Maschinen und Einrichtungen weiter gesenkt werden und andererseits um den administrativen Aufwand in einem vertretbaren Rahmen halten zu können, werden bei gemeinschaftlichem Kauf nur Investitionshilfen gewährt, wenn mindestens drei Produzenten gemeinsam einkaufen und eine optimale Auslastung gewährleistet ist.