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Consultation 2005/43: Evolution future de la politique agricole (Politique agricole 2011) · 370 pages

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Änderungsvorschläge

3 BESONDERER TEIL 2: Bäuerliches Bodenrecht und landwirtschaftliches Pachtrecht

3.1 Änderungsvorschläge

3.1.1 Ausgangslage

Das BGBB hat zum Ziel, das bäuerliche Grundeigentum zu fördern und namentlich Familienbetriebe als Grundlage einer leistungsfähigen, auf eine nachhaltige Bodennutzung ausgerichteten Landwirtschaft zu erhalten und ihre Struktur zu verbessern. Zu diesem Zweck sollen mit dem BGBB die Stellung des Selbstbewirtschafters einschliesslich derjenigen des Pächters beim Erwerb landwirtschaftlicher Gewerbe und Grundstücke gestärkt und übersetzte Preise bekämpft werden. Das Gesetz legt fest, wer und zu welchen Bedingungen ein landwirtschaftliches Gewerbe bzw. Grundstück erwerben kann. Schliesslich enthält es Bestimmungen über die Aufteilung landwirtschaftlicher Gewerbe sowie die Zerstückelung und Pfandbelastung landwirtschaftlicher Grundstücke.

Mit dem Ziel, den Pächter als schwächere Partei zu schützen, regelt das LPG die Verträge, mit welchen der Verpächter einem Pächter mittels Erhebung von Pachtzinsen die Nutzung eines landwirtschaftlichen Gewerbes oder Grundstücks zu landwirtschaftlichen Zwecken abtritt und ihm deren Früchte bzw. Erzeugnisse überlässt. Die Bestimmungen des LPG unterscheiden sich von denjenigen über den Pacht- bzw. Mietvertrag des Obligationenrechts, soweit spezifische Bedürfnisse der Landwirtschaft zu berücksichtigen sind. Das Gesetz enthält entsprechend Vorschriften über die Mindestdauer landwirtschaftlicher Pachtverträge, Form und Frist der Kündigung und über die richterliche Erstreckung der Pacht. Das Gesetz sieht ebenfalls eine Bewilligungspflicht für die parzellenweise Verpachtung landwirtschaftlicher Gewerbe und die Beschränkung der Zupacht von Grundstücken vor, die ausserhalb des ortsüblichen Bewirtschaftungsbereichs des Gewerbes des Zupächters liegen. Der Pachtzins untersteht ausserdem einer Kontrolle: Er ist für landwirtschaftliche Gewerbe bewilligungspflichtig, während die Behörden Einsprache gegen einen zu hohen Pachtzins für landwirtschaftliche Grundstücke erheben können.

3.1.2 Konzept

Die gegenwärtigen Reformen im Agrarbereich erfordern eine Revision der beiden genannten Gesetze (LPG und BGBB). Die gesteigerten Anforderungen an die Wettbewerbsfähigkeit der Landwirte, die künftig ihre Rolle als Unternehmer gänzlich wahrzunehmen haben, setzt eine Lockerung der gesetzlichen Bestimmungen voraus. Die Vorschläge erleichtern den Strukturwandel (Erhöhung der Gewerbegrenze, Aufhebung von Preis- und Pachtzinsvorschriften) und stärken die Eigenverantwortung der Landwirte (Aufhebung von Preis- und Pachtzinsvorschriften sowie der Belehnungsgrenze, Entlassung der Bauzone aus dem LPG).

Mit dieser Revision wird den in der Motion von Ständerat Hans Hess (01.3713 Bundesgesetz über das bäuerliche Bodenrecht. Änderung) und im Postulat von Nationalrat Maurice Chevrier (02.3149 Belastungsgrenze. Neue Begriffsdefinition) formulierten Forderungen in hohem Masse entsprochen.