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Consultation 2005/43: Evolution future de la politique agricole (Politique agricole 2011) · 370 pages
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Besonderer Teil 6: Kostensenkung und Verstärkung des Wettbewerbs
Art der Vor- Zuständigkeit Bemerkungen Vorschlag schrift /Rechtsgrundlage Möglichkeit einer Aufhebung; Vor- und
Einfluss auf Produktionskos- Nachteile bei einer Aufhebung
ten
Gebühren, Di- Kanton, Gemeinde oder Verband: Meist kommunal oder kantonal geregelt oder
verse Vor- Verbandsempfehlungen. (Ausnahme UVP)
schriften
Gebühren Für die Gebühren sind die Die Ansätze sind je nach Gemeinde oder --
Baubewilligun- Gemeinden zuständig. Werk unterschiedlich.
gen Für Anschlussgebühren von
Werkleitungen sind die Ge-
Anschlussge- meinden oder die entspre-
bühren chenden Werke zuständig
Unfallverhü- Empfehlungen der Bera- Die BUL-Empfehlungen sind für Betriebe --
tung tungsstelle für Unfallverhü- mit fremden Arbeitskräften verbindlich. Sie
tung in der Landwirtschaft sind aber auch für alle anderen Betriebe
(BUL) sinnvoll, denn Investitionen in die Unfall-
verhütung sind gut eingesetzte Gelder.
Umweltvert- UVP-Verordnung, Anhang Abhängig von der Anzahl gehaltener Tiere. Anhang 80.4 räglichkeits- 80.4: Bedeutender Aufwand Die Anforderungen an eine UVP und damit streichen.
prüfung (UVP) zur Erstellung des UV Berich- auch die anfallenden Kosten sind unter-
tes schiedlich.
Anhang 80.4 Tierhaltungsanlagen: Im
Rahmen des kantonalen Mitberichtsverfah-
rens zur Baubewilligung werden alle rele-
vanten Aspekte geprüft. Eine Studie im
Auftrag des BUWAL bestätigte, dass mit
der UVP keine nicht schon im Baubewilli-
gungsverfahren geprüften Bereiche be-
handelt werden. Somit handelt es sich hier
um eine Doppelspurigkeit ohne zusätzli-
chen Nutzen für die Umwelt.
Gebührener- Art. 48 USG Das USG sieht eine Gebührenerhebung Art. 48 ist zu hebung für ausdrücklich auch für die kantonale Prüf- streichen. Alter-UVP stelle vor. Diese Gebühren werden teilwei- nativ könnte vor-
se nach SIA-Ansätzen berechnet, die ein geschlagen werprivates Büro unter den heutigen Wettbe- den, dass Projekwerbsbedingungen nicht mehr verrechnen te, welche mit öfkann. Zudem ist in den Ansätzen der Ge- fentlichen Gelwinn inbegriffen, was kaum im Sinne einer dern unterstützt bürgernahen Verwaltung liegt. werden, von der Gebührenpflicht befreit werden.
UVP-Pflicht für UVP-Verordnung, Anhang Die Biogasanlagen werden unter dem Beg- Biogasanlagen Biogasanlagen 40.7: Bedeutender Aufwand riff Entsorgung subsummiert. Dort gilt als sind von der
zur Erstellung des UV Berich- Grenzwert für die UVP-Pflicht die Tonna- UVP-Pflicht zu tes ge. Im Energiebereich wird hingegen eine befreien (Aus-Leistung als Grenzwert festgelegt, welche nahme zu Angenerell bedeutend höher ist, als aus der hang 40.7 angegebenen Tonnage gewonnen werden UVPV).
kann.