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Consultation 2005/43: Evolution future de la politique agricole (Politique agricole 2011) · 370 pages

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Massnahmen

Art der Vor- Zuständigkeit Bemerkungen Vorschlag schrift /Rechtsgrundlage Möglichkeit einer Aufhebung; Vor- und

Einfluss auf Produktionskos- Nachteile bei einer Aufhebung

ten

Sep. Kranken- Art. 19 Abs. 3 TSchV Eine solche Einrichtung ist auch aus ar- --

und Abkalbe- Eine sep. Boxe wird nur beim beitstechnischen Überlegungen sinnvoll.

box erforder- Laufstall gefordert Bei grösseren Tierbeständen sind solche

lich Einrichtungen im Ausland ebenfalls vor-

handen.

Anzahl Liege- Art. 19 Abs 2 TschV Im Ausland steht praktisch in allen Ställen --

boxen = An- Es braucht für jede Kuh im ein Boxenplatz pro Kuh zur Verfügung. Ei-

zahl Tiere Stall einen Liegeplatz (Boxe) ne Reduktion auf z.B. 90% führt in den

meisten Fällen zu Ertragseinbussen.

Witterungs- Information BVET 800.106.18 Dieser Schutz gilt nur für dauernde Weide- --

schutz für In dieser Information sind die haltung

dauernde Hal- Tierarten Rindvieh Schafe, Ein Witterungsschutz ist (gemäss Art. 3

tung von Nutz- Ziegen, pferdeartige und TschG), grundsätzlich für alle Nutztiere er-

tieren im Frei- Schweine aufgeführt. forderlich.

en Sie gilt auch für Robustrinder

wie Galloway usw. Für Lamas und Wildtiere (Hirsche, usw.)

sind Hinweise zur Haltung in den entspre-

chenden Richtlinien zu finden.

BTS- und BTS- und RAUS- Die Einhaltung dieser Vorgaben ist mit --

RAUS- Verordnungen, BLW entsprechenden Beiträgen verbunden.

Bedingungen Der höhere Flächenbedarf bei RAUS führt

zu höheren Emissionen.

Feuerschutz Kanton, Versicherung: Empfehlungen der Vereinigung der kantonalen Feuerversicherer (VKS)

Die meisten Kantone übernehmen die Empfehlungen der Vereinigung Æ da keine Bundesvorschrift nicht weiterverfolgen

Brandabschnit- Die Haltung der meisten kan- Bei in Zukunft noch grösseren Gebäuden --

te tonalen Stellen ist heute so kann es wiederum Probleme geben (For-

Deckenkon- flexibel, dass es keine grösse- derung nach Brandabschnitten ab einer

struktionen ren Probleme gibt. bestimmten Fläche)

Brandmauern

Gebäudeab- Die Haltung der meisten kan- --

stände, tonalen Stellen ist heute so

Löschwasser, flexibel, dass es keine grösse-

Fluchtwege, ren Probleme gibt.

Blitzschutz

usw.

Gebäudeges- Bund: Raumplanungsgesetz RPG; BLN-Gebiete, ISOS: Vollzug Kanton und/oder Gemeinde

taltung In Art. 3 RPG: Die Landschaft ist zu schonen und Siedlungen, Bauten und Anlagen sind in die

Landschaft einzuordnen. Daraus abgeleitet gibt es z.T. kantonale oder kommunale Vorschriften bezüglich Formgebung und Materialwahl.

Form- und Ma- Einzelne Kantone (und Ge- In landschaftlich empfindlichen Gebieten --

terialwahl meinden) schreiben für ent- baulich reizvoller Umgebung ist eine ge-

sprechende Gebiete z.B. die wisse Einflussnahme sinnvoll.

Materialien für Fassaden und

Dächer oder die Dachform

vor.