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Consultation 2005/43: Evolution future de la politique agricole (Politique agricole 2011) · 370 pages
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Massnahmen
Art der Vor- Zuständigkeit Bemerkungen Vorschlag schrift /Rechtsgrundlage Möglichkeit einer Aufhebung; Vor- und
Einfluss auf Produktionskos- Nachteile bei einer Aufhebung
ten
Sep. Kranken- Art. 19 Abs. 3 TSchV Eine solche Einrichtung ist auch aus ar- --
und Abkalbe- Eine sep. Boxe wird nur beim beitstechnischen Überlegungen sinnvoll.
box erforder- Laufstall gefordert Bei grösseren Tierbeständen sind solche
lich Einrichtungen im Ausland ebenfalls vor-
handen.
Anzahl Liege- Art. 19 Abs 2 TschV Im Ausland steht praktisch in allen Ställen --
boxen = An- Es braucht für jede Kuh im ein Boxenplatz pro Kuh zur Verfügung. Ei-
zahl Tiere Stall einen Liegeplatz (Boxe) ne Reduktion auf z.B. 90% führt in den
meisten Fällen zu Ertragseinbussen.
Witterungs- Information BVET 800.106.18 Dieser Schutz gilt nur für dauernde Weide- --
schutz für In dieser Information sind die haltung
dauernde Hal- Tierarten Rindvieh Schafe, Ein Witterungsschutz ist (gemäss Art. 3
tung von Nutz- Ziegen, pferdeartige und TschG), grundsätzlich für alle Nutztiere er-
tieren im Frei- Schweine aufgeführt. forderlich.
en Sie gilt auch für Robustrinder
wie Galloway usw. Für Lamas und Wildtiere (Hirsche, usw.)
sind Hinweise zur Haltung in den entspre-
chenden Richtlinien zu finden.
BTS- und BTS- und RAUS- Die Einhaltung dieser Vorgaben ist mit --
RAUS- Verordnungen, BLW entsprechenden Beiträgen verbunden.
Bedingungen Der höhere Flächenbedarf bei RAUS führt
zu höheren Emissionen.
Feuerschutz Kanton, Versicherung: Empfehlungen der Vereinigung der kantonalen Feuerversicherer (VKS)
Die meisten Kantone übernehmen die Empfehlungen der Vereinigung Æ da keine Bundesvorschrift nicht weiterverfolgen
Brandabschnit- Die Haltung der meisten kan- Bei in Zukunft noch grösseren Gebäuden --
te tonalen Stellen ist heute so kann es wiederum Probleme geben (For-
Deckenkon- flexibel, dass es keine grösse- derung nach Brandabschnitten ab einer
struktionen ren Probleme gibt. bestimmten Fläche)
Brandmauern
Gebäudeab- Die Haltung der meisten kan- --
stände, tonalen Stellen ist heute so
Löschwasser, flexibel, dass es keine grösse-
Fluchtwege, ren Probleme gibt.
Blitzschutz
usw.
Gebäudeges- Bund: Raumplanungsgesetz RPG; BLN-Gebiete, ISOS: Vollzug Kanton und/oder Gemeinde
taltung In Art. 3 RPG: Die Landschaft ist zu schonen und Siedlungen, Bauten und Anlagen sind in die
Landschaft einzuordnen. Daraus abgeleitet gibt es z.T. kantonale oder kommunale Vorschriften bezüglich Formgebung und Materialwahl.
Form- und Ma- Einzelne Kantone (und Ge- In landschaftlich empfindlichen Gebieten --
terialwahl meinden) schreiben für ent- baulich reizvoller Umgebung ist eine ge-
sprechende Gebiete z.B. die wisse Einflussnahme sinnvoll.
Materialien für Fassaden und
Dächer oder die Dachform
vor.