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Consultation 2005/43: Evolution future de la politique agricole (Politique agricole 2011) · 370 pages
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Massnahmen
7.2.3.3 Produktionsmittel
Sowohl im grenzüberschreitenden, aber auch im Binnenmarkt besteht ein Einsparungspotenzial für die Landwirtschaft in der konsequenten Anwendung des Wettbewerbsrechts und der Instrumentarien der Preisüberwachung. Durch die Sensibilisierung der Branche auf die ihr zur Verfügung stehenden Möglichkeiten kann dieses Potenzial auch am Beschaffungsmarkt realisiert werden.
Bei Pflanzenschutzmitteln und Düngern führt das BLW Listen von Produkten, welche frei importiert werden können. Die Anstrengungen für eine signifikante Erweiterung der Listen der frei importierbaren Produkten sollen verstärkt werden, damit der Landwirtschaft im Bereich der Produkte mit abgelaufenem Patentschutz und von Generika eine grosse Auswahl von valablen Alternativen zur Verfügung stehen. Mit dem Inkrafttreten des neuen Chemikaliengesetzes per 1. August 2005 wurde die Aufnahme von Produkten in die Liste vereinfacht, indem die Bewilligung gemäss Giftgesetz hinfällig wurde. Die noch bestehenden administrativen Anforderungen, insbesondere die Registrierung der Importeure für das Erlangen einer GEB können mit wenig Aufwand erfüllt werden. Im Gegenzug ermöglicht diese Registrierung die Sicherstellung der Rückverfolgbarkeit im Falle einer möglichen Gefährdung von Mensch oder Umwelt.
Um eine Vereinfachung der Bewilligungen für importierende Firmen in den Bereichen Dünger, Pflanzenschutzmittel und Futtermittel zu erreichen, soll die Zusammenarbeit mit der EU im Rahmen der Evolutivklausel der Anhänge des Landwirtschaftsabkommens (Bilex I) bis zur Integration der Schweiz in das EU-Bewilligungsverfahren intensiviert werden. Bereits heute werden in der EU durchgeführte Versuche anerkannt, soweit sie unter vergleichbaren Bedingungen durchgeführt worden sind. Neue Wirkstoffe werden im Prinzip bewilligt, wenn sie in der EU zugelassen sind.
Tabelle 56 Produktionsmittel Saatgut, Dünger und Pflanzenschutzmittel
Art der Vorschrift Rechts- Zweck Vergleich CH – EU Vor- (+) und Vorschlag grund- bzw. Einfluss auf die Nachteile (-) einer lage/ Zu- Produktionskosten Aufhebung / Ändeständig- rung keit Erschöpfung für Patentge- Förderung In der EU gilt die regiona- + -- patentgeschützte setz / IGE von Paral- le Erschöpfung. Die be- Druck auf Preise landwirtschaftli- lelimpor- stehenden Preisdifferen- - che Produkti- ten, Druck zen CH-EU zeigen das Bilaterale onsmittel auf die Preissenkungspotenzial. Verhandlung mit Preise der EU nötig, im jetzigen Zeitpunkt nicht Listen der Dün- DüV, Förderung Die bestehenden Preis- wünschenswert+ Ergänzung der ger und Pflan- PSMV / von Paral- differenzen CH-EU zei- Druck auf die Prei- Listen zenschutzmittel, BLW lelimpor- gen das Preissenkungs- se die frei eingeführt ten, Druck potenzial. - werden können auf die administrativer (Generika) Preise Aufwand zur Aktualisierung