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Consultation 2005/43: Evolution future de la politique agricole (Politique agricole 2011) · 370 pages
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Massnahmen
einfuhrbewilligung für diese Düngerimporte hinfällig. Die Kosten für die Pflichtlager und insbesondere die Ersatzabgabe beim Düngerimport würden entfallen.
Parallelimporte landwirtschaftlicher Produktionsmittel
Die Förderung von Parallelimporten, eine Ausweitung auf regionale Erschöpfung für patentgeschützte landwirtschaftliche Produktionsmittel, würde dazu beitragen, die Preise in der Schweiz zu senken. Dies trifft vor allem im Bereich der Pflanzenschutzmittel, des Sortenschutzes, der Futtermittel und Düngemittel zu. Da eine einseitige regionale Erschöpfung gegen das Meistbegünstigungsprinzip des TRIPS und des GATT verstösst, müsste für die Einführung der regionalen Erschöpfung bei landwirtschaftlichen Produktionsmitteln die gegenseitige Anerkennung mit der EU im Rahmen einer staatvertraglichen Regelung ausgehandelt werden. In Bericht vom 3. Dezember 2004 hat der Bundesrat festgehalten, dass es im jetzigen Zeitpunkt nicht wünschenswert ist, separate Verhandlungen mit der EU zur Einführung der bilateralen regionalen Erschöpfung im Patentrecht einzuleiten.
Cassis-de-Dijon-Prinzip
Aufgrund des 1995 erlassenen Bundesgesetzes über die technischen Handelshemmnisse und des 1999 abgeschlossenen bilateralen Abkommens mit der EU über die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen sind die Bestrebungen zur Harmonisierung von technischen Vorschriften mit entsprechendem Recht der EG bzw. zur gegenseitigen Anerkennung von Prüfungen, Inspektionen und Zertifizierungen bereits sehr weit fortgeschritten. Der allfällige Anwendungsbereich des Cassis-de-Dijon-Prinzips und dessen potenzieller Beitrag an Preissenkungen sind dementsprechend begrenzt. Im Herbst 2005 wird der Bundesrat einen Bericht zu den Möglichkeiten des Cassis-de-Dijon-Prinzips ans Parlament überweisen.
7.2.3.4 Auswirkungen
Anpassungen von Vorschriften betreffend Vorleistungen
Die Auswirkungen der vorgeschlagenen Anpassungen von Vorschriften auf die Kosten der Vorleistungen hat die Agroscope FAT wie folgt eingeschätzt.
¾ Die Reduktion der Wandstärke von Güllelagerbehälter aus Beton, aufgrund ei-
nes statischen Nachweises, bringt Einsparungen von 120 bis 240 Franken pro Grossvieheinheit (GVE), was 1 Prozent bis 2 Prozent der Gesamtinvestitionen entspricht. Diese Zahl ist abhängig von Anzahl, Grösse und Art der in Zukunft erstellten Güllebehälter.
¾ Einsparungen durch die Streichung der periodischen Kontrolle von Güllebehäl-
tern sind nicht bezifferbar, da der Aufwand solcher Kontrollen, je nach baulicher Situation und Art der Durchführung, stark variiert.
¾ Für eine wirkungsvolle Leckerkennung muss je nach Behältertyp und Behäl-
tergrösse mit 30 bis 40 Franken pro m3 Lagervolumen oder 360 bis 480 Franken pro GVE gerechnet werden. Muss sie ausserhalb der Gewässerschutzzone S2 nicht installiert werden, resultiert eine Einsparung von 3 bis 6 Prozent der Gesamtinvestitionen.