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Consultation 2005/43: Evolution future de la politique agricole (Politique agricole 2011) · 370 pages

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Auswirkungen

8.3.4 Alternative Regelungen

Milchwirtschaft Sowohl die Beibehaltung auf heutigem Niveau als auch die vollständige Abschaf-

fung der Milchpreisstützung wurden geprüft. Eine Weiterführung der heutigen Marktstützung würde bei der Aufhebung der Milchkontingentierung in erster Linie zu einer Mengenausdehnung und nicht zu einer Preisverbesserung für den Produzenten führen. Bei einer vollständigen Aufhebung der Milchstützung besteht die Gefahr eines massiven Rückgangs der Milchproduktion oder gar eines Strukturbruchs.

Obst- und Gemü- Die Beibehaltung der Exportbeiträge und die Einführung eines Verarbeitungsbeisebau trages wurden geprüft: Mit der ersten Massnahme würde weiterhin Obstsaftkon-

zentrat unter dem Einstandspreis der Rohstoffe abgesetzt. Der Ersatz dieser Beihilfen durch einen Beitrag an die Obstverarbeitung würde eine neue produktgebundene Stützung bedeuten, welche die Wettbewerbsfähigkeit der Produktions- und Verarbeitungsbranche in keiner Weise verbessert.

Weinwirtschaft Es wurden zwei Hauptalternativen überprüft: Die erste betrifft die direkte Überfüh-

rung der "Wein-AOC" in die AOC-Regelung für die übrigen Landwirtschaftsprodukte. Die etappenweise Überführung wird vorgezogen. Es gilt vorerst die einschlägigen Weinbestimmungen zu verschärfen und anzupassen. Als zweite Alternative wurde eine totale Deregulierung des Weinmarktes überprüft. Die gewachsenen Strukturen, die zum Teil auch als Folge der bisherigen Regelung entstanden sind (Rebbaukataster, Mengenbeschränkung, usw.) sowie unsere Einbindung in den gesamteuropäischen Weinmarkt (bilaterale Verträge) lassen dies nicht zu. Die neue Regelung, insbesondere die Öffnung des Segments der Tafelweine, soll jedoch jedem Produzenten die Möglichkeit geben, sich frei und unter seiner eigenen Verantwortung zu entwickeln.

Direktzahlungen Alternative Bezugskriterien für die allgemeinen Direktzahlungen wurden geprüft.

Die Vor- und Nachteile anderer Bezugskriterien sind unter Ziff. 2.1.1.2.2 ausführlich dargestellt.

Soziale Begleit- Verschiedene Formen der Betriebsaufgabeentschädigung (BAE) wurden geprüft. massnahmen Eine strukturell motivierte BAE, die für alle Landwirte zugänglich ist, wurde als zu

teuer und zu wenig effizient beurteilt. Eine sozial motivierte Ausstiegshilfe, die nur Betrieben mit geringem Einkommen offen steht, ist aufgrund der möglichen Ungerechtigkeiten bei der Festlegung der Eintretenslimiten und der aktuell stabilen sozialen Lage der Landwirtschaft nicht nötig.

Strukturverbes- Für einzelbetriebliche Projekte wurden verschiedene Eintretenskriterien zur Beurserungen teilung der Wirtschaftlichkeit geprüft. Andere Kriterien als die SAK sind schwer

kalkulierbar und zu aufwändig im Vollzug. Die Beibehaltung der SAK als wichtigstes Eintretenskriterium und die gleichzeitige Differenzierung der SAK-Limiten je nach Massnahmentyp ist eine klare und pragmatische Lösung.

8.3.5 Zweckmässigkeit im Vollzug

Allgemeine wirt- Die Unterstützung regionaler Vorhaben steht sowohl in wirtschaftlicher als schaftliche Bestim- auch in administrativer Hinsicht im Zeichen einer grösseren Effizienz. Die mungen stärkere Koordination der Absatzförderung geht in dieselbe Stossrichtung.

Die Verteidigung der GUB/GGA auf internationaler Ebene erfolgt in Zusammenarbeit mit den Schweizer Vertretungen im Ausland, deren Tätigkeiten besser zu begleiten und zu koordinieren sind. Der Vollzug der neuen Kennzeichnungsregelungen erfolgt im Rahmen des Täuschungsschutzes durch die zuständigen kantonalen Organe.

Milchwirtschaft Mit der Umlagerung der Mittel und zu den Direktzahlungen reduziert sich der

Vollzugs- und der Kontrollaufwand. Die Datenerfassung auf Stufe Milchverwerter kann vereinfacht werden, da die Daten nur noch für statistische Zwecke verwendet werden.