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Consultation 2005/43: Evolution future de la politique agricole (Politique agricole 2011) · 370 pages

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Zukünftige Rahmenbedingungen

re Aufhebung wird einen Wertverlust von zirka 300 Millionen Franken nach sich ziehen.

1.3.1.2.3 Aktueller Stand der Verhandlungen

Seit dem Rahmenabkommen von 2004 wurden die Verhandlungen am WTO-Sitz fortgesetzt. Es fanden mehrere Mini-Ministertreffen statt, an denen die Schweiz jeweils teilnahm.

Im April 2005 wurde mit einem Kompromiss über die Formel zur Umwandlung spezifischer Zölle in Wertzölle ein zwar technisches, aber deshalb nicht weniger wichtiges erstes Etappenziel erreicht. Die Umrechnung dient dem Vergleich der Zölle aller WTO-Mitglieder und ist eine Grundvoraussetzung für die Anwendung der abgestuften Formel. Spezifische Zölle dürften nach Abschluss der Verhandlungsrunde weiterhin zulässig sein.

Die restlichen Verhandlungspunkte berieten die WTO-Mitglieder ebenfalls eingehend. Eine formelle Vereinbarung fehlt zwar noch, aber die Exporteure der grossen Entwicklungsländer (G20) präsentierten einen Vorschlag, der gewissermassen eine neue Ausgangsbasis insbesondere für die strittige Frage des Marktzutritts bildet. Die folgenden Punkte stehen in den einzelnen Pfeilern zur Verhandlung:

Marktzutritt

Der Vorschlag, die Zölle in vier bis fünf Bänder einzuteilen und innerhalb dieser Bänder linear abzubauen, setzt sich allmählich durch. Die Frage einer möglichen Flexibilität bei der Abbaurate für jedes einzelne Band ist weiterhin offen ebenso wie die Behandlung der sensiblen Produkte, deren Anzahl und Auswahlkriterien noch ungeklärt sind. Was die möglichen Wertverluste auf Stufe Produktion betrifft, könnte der G20-Vorschlag ein Resultat an der oberen Grenze der Schätzungen aufgrund des obgenannten Rahmenabkommens vom 1. August 2004 bewirken und sich nahe bei 2 Milliarden Franken nur für den Marktzutritt bewegen.

Die verschiedenen Methoden der Zollkontingentsbewirtschaftung (Windhundverfahren, Versteigerung, Inlandleistung, usw.) stehen ebenfalls auf dem Verhandlungsprogramm. Mit Ausnahme der unvermeidlichen Kürzung der Schwellenpreise im Getreide- und Eiweisspflanzensektor und einiger kleinerer Anpassungen bei der Zollkontingentszuteilung sollen die Massnahmen zur Umsetzung der Doha-Verpflichtungen im Bereich Marktzutritt gleichzeitig mit der Ratifizierung der Abkommen vorgesehen werden.

Inlandstützung

Beim vollständigen Abbau der handelsverzerrenden Stützungsformen und der Subventionen der Amber Box zeichnet sich eine Kompromisslösung ab: Die entwickelten Länder sollen in drei Bänder je nach ihrem absoluten Stützungsniveau eingeteilt werden (EU, USA/Japan, restliche Länder), wobei WTO-Mitglieder mit einem in relativen Werten (im Verhältnis zum Produktionswert) hohen Stützungsniveau einen zusätzlichen Subventionsabbau zu leisten haben (Japan und EFTA-Länder).