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Consultation 2005/43: Evolution future de la politique agricole (Politique agricole 2011) · 370 pages

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Zukünftige Rahmenbedingungen

gleichwertig. Schwerpunkt des tarifären Teils ist die vollständige gegenseitige Liberalisierung des Käsehandels. Ab 1. Juni 2007 können zwischen der Schweiz und der EU alle Käsesorten frei, d.h. ohne jegliche mengenmässigen Beschränkungen, Exportbeihilfen oder Zölle, gehandelt werden.

Abbildung 26 Gegenseitige Marktöffnungen Schweiz - EU für Landwirt-

schaftsprodukte

Gemüse (Tomaten, Gemüse (Tomaten,

Kohl, Salate, Karotten, Salate, Zucchetti):

Auberginen, Sellerie, 17‘000 t zollfrei

Spinat, Pilze):

Käse: 30‘500 t zollfrei

Haselnüsse, Pinienkerne,

Gegenseitiger Orangen, Mandarinen,

Freihandel ab Wassermelonen, Kiwi:

1.6.2007 unbegrenzt zollfrei

Äpfel, Birnen,

Aprikosen,

Kirschen, Beeren: 2 000 t Aprikosen und 9‘200 t zollfrei 1 000 t Erdbeeren:

zollfrei

Rohschinken und

Landwirtschaftliche

Rindfleisch getrocknet Verarbeitungs-

insg. 1‘200 t zollfrei

produkte (Bilex ll)

seit 1.2.2005

2 Produktelisten:

Freihandel /

Preisausgleichs- Rindfleisch

Schnittblumen, lebende getrocknet

massnahmen CH Pflanzen und Setzlinge:

und Nullzoll EU 1‘200 t zollfrei

zollfrei seit 1.6.2002

Aus schweizerischer Sicht sind die Konzessionen der EG positiv zu werten, da sie für verschiedene Bereiche, namentlich den Käse-, aber auch den Früchte- und Gemüsebereich eine vollständige oder teilweise Öffnung des Gemeinsamen Marktes von 25 und bald auch 28 EU-Ländern mit sich bringen. Die Schweiz öffnet ihren Markt ihrerseits für gewisse EG-Produkte. Die Schweizer Landwirtschaft muss sich somit zunehmend in diesem erweiterten Markt behaupten. Dies gilt ganz besonders für die Käsebranche, wo sich die vertraglich beschlossene Liberalisierung zweifellos stark auf das Preisniveau und die Strukturen der Milchverarbeitung auswirken wird.

Die geplante umfassende Übernahme des EU-Hygienepakets im Rahmen des Anhangs 11 zum Abkommen über den Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen (Veterinärabkommen) hat zur Folge, dass die veterinärrechtlichen Grenzkontrollen zwischen der Schweiz und der EU aufgehoben werden. Heute profitieren nur Milchprodukte von dieser Regelung (keine EU-Zulassung von Schweizer Käsereien notwendig). Für Fleisch und andere tierische Produkte wird mit der Übernahme des EU-Hygienerechts die gleiche Handelserleichterung angestrebt.