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Consultation 2005/43: Evolution future de la politique agricole (Politique agricole 2011) · 370 pages
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Zukünftige Rahmenbedingungen
Zyperns und Malta. Die Erweiterung vergrössert den europäischen Markt um 76 Millionen Konsumentinnen und Konsumenten.
Das Agrarabkommen zwischen der Schweiz und der EU gilt seit dem 1. Mai 2004 automatisch auch für die zehn neuen Mitglieder. Einerseits wird dem schweizerischen Export der Zugang zu einem noch grösseren Markt gewährt. Das Abkommen stellt aber andererseits auch eine Herausforderung dar, werden doch die Importe aus den genannten Ländern ebenfalls erleichtert.
Im Zuge der Osterweiterung wurden die bis anhin in den Freihandelsabkommen zwischen der Schweiz und dem entsprechenden Neumitglied gewährten Konzessionen in der Form von Zollkontingenten der gesamten EU zugänglich gemacht und somit aufrecht erhalten. Im Gegenzug und zur Einlösung ihrer WTO-Verpflichtungen gegenüber der Schweiz gewährt die EU der Schweiz neue Zollfreikontingente für Mastremonten (4 600 Stück) und Treibzichorien.
1.3.1.3.2 Freihandelsabkommen Schweiz-EG von 1972
Das Protokoll Nr. 2 zum Freihandelsabkommen CH-EG von 1972 enthält die Bestimmungen über den Handel mit landwirtschaftlichen Verarbeitungsprodukten. Dieses Protokoll wurde im Rahmen der Bilateralen II revidiert. Es ist am 1. Februar 2005 in Kraft getreten. Mit dieser Revision wurde der Handel für landwirtschaftliche Verarbeitungsprodukte zwischen der Schweiz und der EU liberalisiert und damit der Marktzugang für die schweizerische Nahrungsmittelindustrie zur EU verbessert. Für alle vom Abkommen erfassten Waren gewährt die EU nun vollständige Zollfreiheit. Ebenso wurde der Preisausgleichsmechanismus, mit dem die Preisunterschiede der in diesen Waren enthaltenen Agrarrohstoffe ausgeglichen werden, vereinfacht. Mit der sogenannten „Nettopreiskompensation“ werden nur noch die unterschiedlichen Rohstoffpreise und nicht mehr die Differenz zum Weltmarktpreis ausgeglichen. Dadurch können im Rahmen des „Schoggigesetzes“ mit den gleichen Bundesmitteln mehr Rohstoffe in Verarbeitungsprodukten zur Ausfuhr nach der EU verbilligt werden, soviel und solange es die WTO-Verpflichtungen noch zulassen.
Als Rohstofflieferantin für die Nahrungsmittelindustrie profitiert die Landwirtschaft auch von deren verbesserten Marktzutrittsmöglichkeiten in der EU. Für den Zucker, der in landwirtschaftlichen Verarbeitungsprodukten zwischen der Schweiz und der EU gehandelt wird, untersagt das neue Protokoll Nr. 2 jedoch jegliche Preisausgleichsmassnahmen. Dies bedeutet, dass sich künftig die Zuckerpreise in der Schweiz und der EU weitgehend auf dem gleichen Niveau bewegen werden.
1.3.1.3.3 Auswirkungen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der EU auf die schweizerische Landwirtschaft
Die Politik der EU und diejenige der Schweiz nähern sich aufgrund der Reformen und der neuen WTO-Verpflichtungen zunehmend an. Die in der EU von der Produktion entkoppelten und an ökologische und ethologische Kriterien gebundenen Direktzahlungen verfolgen ähnliche Ziele wie der seit 1999 in der Schweiz verlangte ökologische Leistungsnachweis. Mit dieser Annäherung wird die schweizerische Agrarpolitik auf internationaler Ebene gestärkt.
Auf der Preisebene wird sich die Konkurrenz hingegen verschärfen. Mit der Senkung des Interventionspreises für Butter und Magermilchpulver und mit der vorge-