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Consultation 2005/43: Evolution future de la politique agricole (Politique agricole 2011) · 370 pages

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Allgemeiner Teil

träge von Phosphor und Stickstoff um je 50 Prozent gegenüber 1985, wobei es sich hier um die Gesamteinträge handelt und nicht nur um jene aus der Landwirtschaft. Die Schweiz hat das Reduktionsziel bezüglich Phosphor übertroffen, beim Stickstoff jedoch nicht erreicht. Die durch die Schweizer Landwirtschaft verursachten Phosphoreinträge in den Rhein sind zwischen 1985 und 2001 um 38 Prozent gesunken, diejenigen von Stickstoff um 18 Prozent.

Neben dem OSPAR-Übereinkommen fordern zwei weitere Abkommen von der Landwirtschaft eine Reduktion der Stickstoffeinträge: Das Übereinkommen über den Schutz des Bodensees gegen Verunreinigungen (Bodensee-Konvention) sowie das Abkommen zum Schutz des Rheins (Rheinschutz-Konvention).

Wasserpolitik der EU

Mit der Wasserrahmenrichtlinie43 wird ein umfassendes und ganzheitlich orientiertes Instrumentarium für einen EU-weit gültigen Gewässerschutz geschaffen. Die Richtlinie trat im Jahr 2000 in Kraft und hat eine systematische Verbesserung und das Erreichen des "guten Zustands" im Jahr 2015 für alle Gewässer in der EU zum Ziel. Zu den zentralen Elementen der WRRL zählt die Verpflichtung der Mitgliedstaaten, Umweltziele für Oberflächengewässer und Grundwasser zu verankern und flussgebietsbezogene Bewirtschaftungspläne unter Einbeziehung der Öffentlichkeit zur Erreichung der Ziele zu erstellen. Hierzu gibt die WRRL bestimmte Instrumente vor.

Neben anderen Richtlinien liefert die Nitratrichtlinie Vorgaben für den guten chemischen Zustand. Sie verpflichtet die Mitgliedstaaten, gefährdete Gebiete auszuweisen oder die Aktionsprogramme nach den Vorgaben dieser Richtlinie in ihrem gesamten Gebiet durchführen. Deutschland und Österreich haben den zweiten Weg gewählt. Eine wichtige Bestimmung der Nitratrichtlinie ist die Einschränkung beim Ausbringen von Hofdüngern in nitratgefährdeten Gebieten auf 170 kg Gesamtstickstoff pro Hektare und Jahr, was 1,6 DGVE pro Hektare entspricht.

1.3.2.5 Tierwohl

Das Tierschutzniveau in der Schweiz ist im internationalen Vergleich hoch. Ein grosser Teil der Regelungen in der Nutztierhaltung ist in der Schweiz strenger als im Ausland. In verschiedenen Bereichen spielt die Schweiz eine Vorreiterrolle. So ist die Käfighaltung von Legehennen in der Schweiz seit 1991 verboten. In der EU ist diese Haltungsweise noch bis 2012 erlaubt, wobei einzelne Länder wie z.B. Deutschland das Verbot früher durchsetzen werden. In verschiedenen Ländern bestehen punktuell allerdings auch Vorschriften, die strenger sind als in der Schweiz.

Richtlinien bestehen in der EU zur Haltung von Legehennen, Kälbern und Schweinen sowie im Rahmen des Europarates zum Transport von Lebendtieren. Diese müssen von den einzelnen Staaten im nationalen Recht umgesetzt werden, wobei sie die Möglichkeit haben, strengere Bestimmungen zu erlassen. Es ist zu erwarten, dass die Regelungsdichte in der EU steigen wird, um Wettbewerbsverzerrungen im gemeinsamen Markt zu eliminieren.

43 RL 2000/60/EG; WRRL