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Consultation 2005/43: Evolution future de la politique agricole (Politique agricole 2011) · 370 pages

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Zukünftige Rahmenbedingungen

¾ Ökologische Leistungen der Biodiversität, z.B. Nährstoffkreislauf, Regulation

von Schädlingen und Krankheiten, Erhaltung und Förderung der lokalen wild lebenden Arten und ihrer Lebensräume

¾ Abiotische Faktoren, die auf diese Aspekte einen Einfluss haben

¾ Sozio-ökonomische und kulturelle Dimensionen, unter anderem traditionelle

und lokale Kenntnisse über Agrobiodiversität.

Jede Vertragspartei ist angehalten, nationale Strategien, Pläne oder Programme zur Erhaltung und nachhaltigen Nutzung der biologischen Vielfalt zu entwickeln, und diese in die Sektoralpolitiken zu integrieren. Die bestehenden nationalen Massnahmen reichen noch nicht aus, um die Ziele der Konvention vollständig zu erfüllen. Deshalb schlagen Experten vor, eine nationale Biodiversitätsstrategie zu erstellen. Information und Sensibilisierung der Konsumentinnen und Konsumenten sowie der Bauernfamilien für den Wert der Biodiversität und die Bedeutung ihrer nachhaltigen Nutzung sind zentral.

1.3.2.3 Klima, Luft

Im Bereich Klima und Luft sind das Kyoto-Protokoll und die UN/ECE Konvention über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigungen (Genfer Konvention) relevant.

Die Klimakonvention verfolgt als Endziel die Stabilisierung der Treibhausgasemissionen auf ein Niveau, auf dem eine gefährliche anthropogene Störung des Klimasystems verhindert wird. Das Kyoto-Protokoll quantifiziert dafür Ziele für die Verpflichtungsperiode 2008 bis 2012. Die Schweiz hat sich verpflichtet, die Emissionen der sechs wichtigsten Treibhausgase im Durchschnitt der Verpflichtungsperiode 2008- 2012 um 8 Prozent unter den Stand von 1990 zu senken. Es gibt keine sektorspezifischen Reduktionsziele. Im Hinblick auf das Endziel der Klimakonvention werden weitere Reduktionen nötig sein. Die Schweizer Landwirtschaft hat ihre Treibhausgasemissionen stärker gesenkt als andere Wirtschaftsbereiche.

Von den 8 Protokollen der UN/ECE Konvention über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigungen ist für die Landwirtschaft insbesondere das Göteborger-Protokoll von 1999 betreffend die Verringerung von Versauerung, Eutrophierung und bodennahem Ozon von Bedeutung. Ziel des Protokolls ist die Begrenzung und Verringerung der Emissionen von Schwefel, Stickoxiden, Ammoniak und flüchtigen organischen Verbindungen. Längerfristig sollen kritische Belastungswerte nicht mehr überschritten werden. Zur Verminderung der Ammoniakemissionen wurde als Ziel eine Reduktion um 13 Prozent festgelegt (1990: 65 000 t N in NH3; 2010: 53 400 t N in NH3). Die Landwirtschaft hat dieses Ziel erreicht. Weitere Verringerungen der Schadstoffemissionen sind jedoch erforderlich und werden für die Zeit nach 2010 neu verhandelt werden.

1.3.2.4 Wasser

Internationale Abkommen

Die Schweiz ist seit 1998 Mitglied des OSPAR-Übereinkommens zum Schutz der Meeresumwelt des Nordostatlantiks. Ein Ziel besteht in der Verminderung der Ein-