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Consultation 2005/89: Révision du droit des marchandises dangereuses · 103 pages

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Änderungen ADR 07 (exkl. Tunnelregelung) Beilage 1

TEIL 4

Kapitel 4.1

4.1.1.2 In der Bem. streichen:

"hoch- und mittelmolekularem".

4.1.1.3 "6.5.4" ändern in:

"6.5.6".

4.1.1.5 Folgenden neuen zweiten Satz einfügen:

"Innenverpackungen, die flüssige Stoffe enthalten, müssen so verpackt werden, dass ihre Verschlüsse nach oben gerichtet sind, und in Übereinstimmung mit dem in Unterabschnitt 5.2.1.9 beschriebenen Ausrichtungszeichen in Aussenverpackungen eingesetzt werden."

4.1.1.5.1 Einen neuen Absatz 4.1.1.5.1 mit dem Text des Absatzes 6.1.5.1.6 einfügen, wobei

im ersten Satz nach "einer zusammengesetzten Verpackung" "oder einer Grossverpackung" und nach "dieser Aussenverpackung" "oder Grossverpackung" eingefügt wird.

4.1.1.8 erhält folgenden Wortlaut:

"4.1.1.8 Wenn in einem Versandstück das Füllgut Gas ausscheidet (durch Temperaturan-

stieg oder aus anderen Gründen) und dadurch ein Überdruck entstehen kann, darf die Verpackung oder das Grosspackmittel (IBC) mit einer Lüftungseinrichtung versehen sein, vorausgesetzt, das austretende Gas verursacht z.B. auf Grund seiner Giftigkeit, seiner Entzündbarkeit oder der freigesetzten Menge keine Gefahr.

Eine Lüftungseinrichtung muss eingebaut werden, wenn sich auf Grund der normalen Zersetzung von Stoffen ein gefährlicher Überdruck bilden kann. Die Lüftungseinrichtung muss so ausgelegt sein, dass das Austreten von flüssigen Stoffen sowie das Eindringen von Fremdstoffen in der für die Beförderung vorgesehenen Lage der Verpackung oder des Grosspackmittels (IBC) unter normalen Beförderungsbedingungen vermieden wird.

Bem. Be- und Entlüftung des Versandstückes ist im Luftverkehr nicht zugelassen. 4.1.1.8.1 Flüssige Stoffe dürfen nur in Innenverpackungen gefüllt werden, die eine ausreichen-

de Widerstandsfähigkeit gegenüber dem Innendruck haben, der unter normalen Beförderungsbedingungen entstehen kann."

4.1.1.9 "6.5.4" ändern in:

"6.5.6".

4.1.1.12 Im ersten Satz ", einschliesslich Grosspackmittel (IBC)" ändern in:

"gemäss Kapitel 6.1".

Im ersten Satz streichen:

"oder Unterabschnitt 6.5.4.7 für die verschiedenen IBC-Arten".