Rapport sur les résultats

Consultation 2008/113: Modification de l'ordonnance sur l'assurance-maladie (OAMal), de l'ordonnance sur les prestations de l'assurance des soins (OPAS) et du règlement sur l'assurance-vieillesse et survivants (RAVS) · 147 pages

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vorgelegten Tarife würden die Krankenversicherer um weit mehr als 10% entlastet, was dem Willen des Gesetzgebers widerspricht.

Die vorgelegte Berechnungsbasis beinhaltet mehrere Schwachpunkte. So basieren die verwendeten Zahlen der SOMED-Statistik auf vielfach ungenauen Angaben und waren zudem erst für 2006 erhältlich. Nicht nachvollziehbar ist der geringe Unterschied zu den nächsten Pflegestufen: Gemäss den Zahlen aus der Praxis kann ein Unterschied von weniger als CHF 10.-- pro Stufe nicht nachvollzogen werden. Die uns vorliegenden Zahlen ergeben vielmehr eine Differenz zwischen CHF 10.-- und CHF 11.--. Dies geht auch aus der Tatsache hervor, dass bei einem grösseren Pflegeaufwand auch ein grösserer Anteil an teurer Nachtpflege anfällt. Nur mit der Annahme dieser Tarife kann ein erneutes Debakel analog der letzten versuchten KVG-Revision und/oder eine baldige Korrektur der Beiträge vermieden werden.

Antrag für Tarife in Art. 7 Abs. 3 KLV:

Al. 3 Cf. Proposition et commentaire al. 3 GDK

Al. 4 Das Bundesamt erarbeitet mit den Leistungserbringern zusammen eine neu Umrechnung der bisherigen Leistungserfassung auf die Beitragsstufen nach Abs. 3.

RAI/RUG, BESA und PLAISIR beruhen auf unterschiedlichen Berechnungsgrundlagen. Damit gleiche Leistungen gleich und unterschiedliche Leistungen unterschiedlich abgegolten werden, ist eine Koordination der drei Systeme auf die in Abs.3 aufgeführten Leistungsstufen nötig.

Cf. CDS pour II Al. 2 et 3 (nouveaux)

Die kostenneutrale Einführung der neuen Pflegefinanzierung für die SPITEX Versicherer verlangt eine Erhöhung der Spitex-Beiträge um durchschnittlich 8% (aaO Abs.1). Die diesbezüglichen Forderungen der GDK werden unterstützt. Die Festlegung der Vergütungseinheit (aaO Abs.2) bei Spitex auf 5 Minuten (pro Einsatz mindestens 10 Minuten) kann der Spitex Verband nur zustimmen, wenn die Beiträge um 8% erhöht werden. Sollten die Beiträge nicht erhöht werden, ist die Vergütungseinheit bei jeweils 10 Minuten (pro Einsatz mindestens 15 Minuten) festzulegen.

Al. 1 Cf. proposition al 1 CDS

Die neue Pflegefinanzierung soll kostenneutral für die Versicherer umgesetzt werden. Die Zahlen der Spitex-Statistik 2007 müssen auf 2009 hochgerechnet werden. Berechnungen der GDK auf dieser Basis zeigen klar, dass das BAG die Beiträge zu tief veranschlagt hat. Der Spitex Verband Schweiz unterstützt daher die neuen Tarifvorschläge der GDK.

In jedem Fall müssen die OKP-Beiträge nach Inkraftsetzung nochmals anhand der definitiven statistischen Daten des Jahres vor Inkrafttreten überprüft und angepasst werden (s. Ziff II Abs. 2 KVV).

Der Einschub „Art. 25a Abs. 1 KVG― ist notwendig, damit festgehalten ist, dass diese Beiträge für die Langzeitpflege gelten.

Al. 2 Kommentar zu BAG-Vorschlag: Werden die Beiträge, wie vorgeschlagen, um ca 8% erhöht, kann die Abrechnungseinheit bei 5 Minuten bleiben.

Mindestens aber muss pro Einsatz 10 Minuten verrechenbar sein.

Im Kommentar zur KLV ist klarzustellen, dass bei mehreren Einsätzen am gleichen Tag jeweils immer mind. 10 Minuten verrechnet werden können.

Spitex Vorschlag:

2Die Vergütung erfolgt in Zeiteinheiten von 10 Minuten. Zu vergüten sind mindestens 15 Minuten.

Sollte der Anliegen von Spitex Verband auf Erhöhung der Beiträge