Vue d'ensemble des positions

Consultation 2011/106: Révision totale de la loi fédérale du 19 décembre 2003 sur les services de certification dans le domaine de la signature électronique (Loi sur la signature électronique, SCSE) · 69 pages

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Bundesamt für Justiz BJ Fachbereich Rechtsinformatik 08.11.12/SED

hende Formulierung von OR 59a beibehalten wird, d.h. dass diese Haftungsregelung nur für qualifizierte Zertifikate gilt. Ohne implizite Beweislastumkehr wird die geregelte elektronische Signatur gemäss Neufassung Art. 2.c zu dem, was eine Unterschrift im normalen Geschäftsverkehr ist.

c) Die Referenzierung der UID-Einheit im geregelten Zertifikat gemäss UIDG vom 18.6.2010 ist ein starker „Added Value― für ein geregeltes Zertifikat. Es ist aber notwendig, dass dies in einer Weise geschieht, welche die Interoperabilität mit bestehenden Identifikator-Systemen zur Identifikation von Zertifikatshaltern gewährleistet. Dies können etwa private Schemen sein, die im automatisierten B2B-Verkehr genutzt werden (z.B. GS1 GLN od. D&B D-U-N-S). Zu beachten ist auch, dass auch Privatpersonen UID-Einheiten sein können und somit eine UID besitzen. Hier muss eine klare Unterscheidung zu Nummerierungs-Systemen für Privatpersonen (z.B.

SuisseID-Nr.) möglich sein. Die neue Verordnung und die Technischen Administrativen Vorschriften müssen deshalb verlangen:

Die zugehörige Identifikationsnummern (UID) müssen gemäss bestehenden internationalen Normen referenziert werden, sodass sie auch international automatisch ausgelesen und verwendet werden können; in Art. 20 des neuen ZertES sind die gesetzlichen Grundlagen gegeben. Beim Comité Européen de Normalisation (CEN) sind die notwendigen Standards vorhanden.

d) Begrüssenswert ist die Möglichkeit, ein geregeltes Zertifikat auf irgendeine UID-Einheit ausstellen zu können. Dadurch kann auch eine einfache Gesellschaft (keine juristische Person), welche mehrwertsteuerpflichtig ist, ein geregeltes Zertifikat erhalten. Damit ist auch ein Problem der Mehrwertsteuer-Verwaltung gelöst und es braucht kein spezielles Zertifikat.

SwissSign ist eine Tochtergesellschaft der Schweizerischen Post („Post―) und seit 2006 anerkannte Anbieterin für qualifizierte Zertifi- Die Post kate nach ZertES. Als weltweit tätiger Certificate Service Provider („CSP―) stellt SwissSign auch Zertifikate nach anderen Standards (z. B. EV SSL nach CABForum, ETSI TS 101 456, Webtrust, ISO 27001, Time-Stamping etc.) aus. SwissSign ist in diversen Standardisierungsgremien (z. B. Trägerschaft SuisseID) aktiv beteiligt. Zudem ist SwissSign ein führender Anbieter von Sicherheitstechnologien, die u.a. auf Zertifikatstechnologie basieren. SwissSign hat dabei wertvolle Erfahrungen sowohl im Konsumentenmarkt als auch im Firmen- und Behördenumfeld gewinnen können.

Die Post setzt konzernweit auf Technologien, die nicht zuletzt auch dank dem Einsatz elektronischer Signaturen und Zertifikate erlauben, ihren privaten und staatlichen Kunden im In- und Ausland attraktive und sichere innovative Dienstleistungen anzubieten. Die Post ist eine führende Anbieterin von E-Government-Lösungen und setzt dabei zentral auch auf die Technologielösungen von SwissSign. Die Revision des ZertES betrifft das Kerngeschäft unserer Tochtergesellschaft SwissSign. Zudem ist die Revision für diverse Innovationsprojekte der Post von Bedeutung. Aus diesen Gründen kommt die Post gerne dem Wunsch von SwissSign nach, sie bei der Vernehmlassung zu unterstützen. Die vorliegende Vernehmlassungsantwort soll in erster Linie den Anliegen von SwissSign, die auch unsere sind, Geltung verschaffen.

Das menschliche Kommunikationsverhalten hat sich im letzten Jahrhundert und vor allem in den letzten zwei Jahrzehnten dank neuer Technologien (Telefonie, Funk/Radio, Halbleiter/Digitalisierung, Computernetzwerke/Internet etc.) grundlegend verändert. Kennzeichnend ist die extreme Geschwindigkeit und die zunehmende Automatisierung digitaler Kommunikationsvorgänge. Den Effizienz- und Annehmlichkeitsgewinnen aller Beteiligten stehen Anonymisierung und kaum mehr fassbare Komplexität der eingesetzten Technik gegenüber.

Wir haben die Erfahrung gemacht, dass sowohl die Informationstechnologie wie auch deren staatliche Regulierungen (wie z. B. das

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