Vue d'ensemble des positions

Consultation 2011/106: Révision totale de la loi fédérale du 19 décembre 2003 sur les services de certification dans le domaine de la signature électronique (Loi sur la signature électronique, SCSE) · 69 pages

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Bundesamt für Justiz BJ Fachbereich Rechtsinformatik 08.11.12/SED

sprachlich verständliches Gesetz unabdingbar. Das ZertES in seiner aktuellen Version wie auch der Vorwurf sprechen eine Sprache, die nur für mit der Zertifizierungstechnik Vertraute zugänglich ist. Die Verständlichkeit des Textes kann unseres Erachtens bereits durch wenige kleine sprachliche Anpassungen (siehe z. B. unten: 3.3, 3.4, 3.7, 3.12, 3.17, 3.21, 3.22, 3.23, 3.26, 3.27) stark verbessert werden.

Anderseits haben wir durchaus Verständnis dafür, dass die Regulierung einer komplizierten Technologie ein gewisses Technologieverständnis voraussetzt. Allerdings sollte bei der Regulierung im Auge behalten werden, dass sie für ein breiteres Publikum verständlich sein soll und nicht nur für Experten. Dies darum, weil die Akzeptanz der Technologie von der subjektiven Wahrnehmung jedes einzelnen potentiellen Benutzers abhängt und die Qualität der Regulierung diese mit beeinflusst.

Das Ziel der Gesetzesrevision, einer terminologische Bereinigung bzw. Vereinfachung bei der Regelung der elektronischen Signatur in den verschiedenen Gesetzen und Verordnungen herbeizuführen, wird nur teilweise erreicht. Insbesondere fehlt der ganze Bereich des Verwaltungsrechtes. Es bleibt z. B. weiterhin unklar, ob man Steuererklärungen elektronisch unterzeichnen darf oder nicht. Die ElDI-V - einer der Auslöser dieser Revision – wird nicht angepasst.

Eine umfassende Einordung dieser Gesetzesrevision ist daher nicht möglich und führt zu folgenden Thematiken:

Es ist nicht ersichtlich, für welche Anwendung welcher Zertifikatstyp zu nutzen ist und was dessen Sicherheits-/Vertrauensniveau sein soll; der Bundesrat wird das dann entscheiden.

Im Anwendungsfall „Identitäts- und Authentizitätsnachweis des Akteurs Zertifikatsinhaber― gibt es internationale Trends, wie beispielsweise das CABForum, indem Entwickler von Anwendungssoftwaren und CSP zusammenarbeiten um eine hohe Güte im Bereich Zertifikate zu erhalten. Mit dieser Revision besteht die Gefahr, dass Zertifikatsanforderungen diesen internationalen Tendenzen entgegenlaufen.

So erhält der Bundesrat durch die starke Verallgemeinerung die Kompetenz das Zertifikatsgeschäft in der Schweiz sehr weitgehend zu regeln. So könnte er sowohl SSL Zertifikate als auch Personenzertifikate regeln, was zu Inkompatibilitäten mit internationalen Industriestandards führen könnte.

Die Anforderung, sichere Signaturerstellungseinheiten für qualifizierte Signaturen zu nutzen, entfällt auf Gesetzesstufe.

Durch die Konzentration auf ein Gesetz für die Regelung der CSPs entfällt die Darstellung aller Akteure sowie eine Beschreibung derer Rechten und Pflichten: Zertifikatsinhaber; Partei, die sich auf die Angaben im Zertifikat verlässt; Zertifizierungsdienstanbieter (CSP), als unabhängiger Dritte, der die Angaben im Zertifikat bescheinigt; Prüfgesellschaft, die den CSP überwacht und deren korrektes Arbeiten bestätigt.

Obwohl der Bundesrat die Kompetenz erhält Zertifikate für Identifizierungs- und Authentifizierungszwecke zu definieren, ist deren Einsatz beispielsweise im Bereich Identifizierung im GwG-Umfeld nicht klar.

Für sehr wichtig halten wir, dass die Auswirkungen der Einführung einer juristischen Person zugänglichen geregelten Signatur sorgfältig geprüft werden. Insbesondere stellt sich die Frage, wie diese Signatur im Vertretungs-, Handelsregister- und Gesellschaftsrecht positioniert werden soll. Entsprechend sind dann die Qualitätsanforderungen zu definieren.

Wir sind der Ansicht, dass die vorliegende Revision mit dem internationalen Umfeld abgestimmt sein muss und dies im Rahmen der

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