Rapport sur les résultats

Consultation 2011/122: Modification partielle de la Loi sur les Etrangers (LEtr) · 108 pages

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4.1. Grundsätze (Art. 53 VE-AuIG)

BL:

- In Absatz 3 bitten wir zu prüfen, ob der Begriff „berufliches Fortkommen“ nicht durch

die Formulierung „Erreichung der finanziellen Selbständigkeit“ ersetzt werden sollte. Zudem sollte auch hier statt „Landessprache“ die Formulierung „am Wohnort gesprochene Amtssprache“ verwendet werden.

GE:

- Le fait de „valoriser les potentiels“ et de „tenir compte de la diversité“ sont des prin-

cipes peu mis à contribution dans le cadre du projet de modification de la LEtr […].

SG :

- Wir vermissen, dass […] nicht auch Art. 4 AuG, der die Grundsätze der Integration

regelt, in die Revision einbezogen wird. Wir schlagen vor, dass die vier Grundprinzipien „Chancengleichheit verwirklichen“, „Potentiale nutzen“, „Vielfalt berücksichtigen und „Eigenverantwortung einfordern“ […] in geeigneter Form aufgenommen werden.

SO:

- Hier vermissen wir die Prinzipien „Potentiale nutzen“ sowie „Vielfalt berücksichti-

gen“, wie es im Bericht des Bundesrates und der TAK zum Ausdruck kam.

EKR:

- Einfügen neuer Satz zu Absatz 2: Angemessene Massnahmen zur Verwirklichung

der tatsächlichen Gleichstellung und Schutz vor Diskriminierung stellen keine Diskriminierung dar.

INTERPRET:

- Folgende Ergänzung in Absatz 3 wird vorgeschlagen: "Zu diesem Zweck fördern

und unterstützen sie Angebote, welche eine Verständigung auch dann sicherstellen, wenn die direkte Kommunikation aufgrund sprachlicher und/oder kultureller Unterschiede erschwert ist."

VSAA :

- Die Beratung und Unterstützung der Regelstrukturen stellt eine zentrale strategi-

sche Zielsetzung der zukünftigen spezifischen Integrationsförderung dar. Wir sind der Ansicht, dass dieser Auftrag eine klar gesetzliche Verankerung erfordert.