Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2011/122: Teilrevision des Bundesgesetzes über die Ausländerinnen und Ausländer (AuG) · 105 Seiten

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wenn die direkte Kommunikation aufgrund sprachlicher und/oder kultureller Unterschiede erschwert ist."

VSAA:

- Die Beratung und Unterstützung der Regelstrukturen stellt eine zentrale strategi-

sche Zielsetzung der zukünftigen spezifischen Integrationsförderung dar. Wir sind der Ansicht, dass dieser Auftrag eine klar gesetzliche Verankerung erfordert.

IG:

- Wir beantragen eine substanzielle Neuschreibung des Artikels, welche die Leistun-

gen der NGO angemessen wiedergibt, oder dessen ersatzlose Streichung.

JP:

- Vorschlag: Art. 53 Abs. 2 wie folgt ergänzen: Angemessene Massnahmen zur Ver-

wirklichung der tatsächlichen Gleichstellung und Schutz vor Diskriminierung stellen keine Diskriminierung dar.

SP-F:

- [Die SP-Frauen] stellen […] irritiert fest, dass der Bundesrat nicht bereit ist, den

Diskriminierungsschutz zu verstärken und den juristischen und institutionellen Rahmen auf europäisches Niveau zu heben. […] Die Bedingung der Integration für die Erneuerung bzw. Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung diskriminiert gerade Frauen.

4.2. Zielgruppe (Art. 53a VE-AuIG; neu)

SG:

- Wir schlagen vor den Artikel um einen 3. Absatz zu ergänzen, in dem erwähnt wird,

dass die spezifische Integrationsförderung die Regelstrukturen in Integrationsfragen unterstützt.

ZG:

- Personen mit Kurzaufenthaltsbewilligungen sollten auch zu Integrationsangeboten

zugelassen werden.

SVP:

- Die SVP sieht keinen Grund, warum vorläufig aufgenommene Personen als Ziel-

gruppe der Integrationsförderung aufgenommen werden sollten. Diese sind per Definition vorläufig in der Schweiz und müssten sie so bald als möglich wieder verlas-