Procès-verbal

Consultation 2011/71: Interdiction partielle des cartels avec possibilité de justification : adaptation de l'art. 5 de la loi sur les cartels conformément à la décision du Conseil fédéral du 17 août 2011 · 10 pages

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3. Stellungnahmen1

Einleitend fordert A.Brunetti die Teilnehmer auf, sich vorzustellen und die Organisation zu nennen, die sie vertreten. Sie sollen auch erklären, ob sie noch schriftlich Stellung zu nehmen gedenken und ob ihre mündlichen Aussagen zu Protokoll genommen werden sollen. Schliesslich lädt er die Teilnehmer ein, sich konzis zu fassen, damit alle ihre Stellungnahmen vorbringen können.

Alwin Hösli, Volkswirtschaftsdirektion Kanton Zürich:

Zuerst möchte ich ein Kompliment machen für die Durchführung einer konferenziellen Vernehmlassung wegen der wechselseitigen Orientierung, die sie ermöglicht. Ich gebe aber zu, dass es für Verbände schwierig ist, innerhalb der gesetzten kurzen Frist eine konsistente Meinung zusammen zubringen.

Wir stimmen dem Vorhaben zu, so wie es vorliegt, allerdings völlig lustlos und zwar, es stand schon in den Medien, weil wir etwas Mühe haben mit dem Zickzack-Kurs zu den vertikalen Abreden im Vergleich zur ersten Vernehmlassung; wir stehen etwas unter dem Eindruck, dass jetzt einfach ruckzuck etwas gemacht werden musste. Ich meine nicht, der hohe Franken und das teure Leben in der Schweiz seien kein Problem, doch möchte ich daran erinnern, dass Gesetze nicht an den Frankenkurs angehängt werden sollten. Es soll keine Lex-Wechselkurs geben, sondern man sollte bedenken, dass in einem Jahr die Situation wieder vollkommen anders aussehen könnte und das wir eigentlich Gesetze machen, die eine gewisse Dauer haben. Ich erinnere auch daran, dass der Zürcher Regierungsrat in der 1. Vernehmlassung, die letztes Jahr von Juni bis November ablief, gesagt hat: „Das Gesetz in seiner jetzigen Form sei eigentlich ganz praktikabel, wenn die entscheidenden Behörden es auch mutig anwenden würden“ und ich blicke da gerne mal nach Norden. Seitens des Kt. Zürichs werde keine schriftliche Stellungnahme folgen.

Mirjam Kesselbach, economiesuisse, SVV (Schweizerischer Versicherungsverband) und Zürich Versicherungs-Gesellschaft AG:

Ich gebe das Wort zunächst gerade weiter an Herrn Vetter von economiesuisse. Ich werde danach vielleicht noch einige Ergänzungen machen, die die Versicherungswirtschaft im Speziellen betreffen. Sie werden vom SVV möglicherweise etwas Schriftliches erhalten, daher möchte ich im Moment nicht, das etwas protokolliert wird. Wir möchten uns das noch offen halten.

Meinrad Vetter, economiesuisse:

Wir werden eine schriftliche Eingabe machen, die wir dann noch unter den Vorbehalt stellen, dass der Vorstandsausschuss sie so beschliesst, aber dieser Vorbehalt wird in der Stellungnahme drin stehen.

Kurz, wir haben eine Umfrage gemacht unter unseren Mitgliedern, und es kamen relativ viele Feedbacks zurück. Die Tendenz ist kritisch bis ablehnend. Oft gefragt wurde, ob das Vorhaben gegen die Frankenstärke etwas nütze. Es entstand auch der Eindruck, oder dieser wurde jedenfalls mehrfach geäussert, dass es sich hier einfach um politischen Opportunismus handelt. Was auch besonders gerügt wurde, ist die mangelnde Rechtsbeständigkeit, einmal, weil das KG bereits wieder revidiert werden soll, dann aber sicher auch wegen der politischen Kehrtwende gegenüber dem ersten Teil der Revision, wo für Vertikalabreden sogar die Abschaffung der Vermutung von Art. 5 Abs. 4 vorgeschlagen wurde. Trotzdem, economiesuisse steht zum Wettbewerb, ist gegen Abschottung und hat das mehrfach geäussert und auch publiziert, und bietet in diesem Sinne Hand für eine Revision. Folgende Unklarheiten haben wir aber noch: Einmal fehlt uns im erläuternden Bericht ein Wort zu den ökonomi-

1 Da es sich um ein Wortprotokoll handelt, erfolgt die Wiedergabe der Stellungnahme nur in der Originalsprache.