Procès-verbal

Consultation 2011/71: Interdiction partielle des cartels avec possibilité de justification : adaptation de l'art. 5 de la loi sur les cartels conformément à la décision du Conseil fédéral du 17 août 2011 · 10 pages

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schen Auswirkungen, diese wurden im 1. und 2. Teil der Revisionrelativ breit diskutiert. Es hat Studien gegeben und Aufträge an Experten, es wurde somit breit abgeklärt und eine Einordnung des Vorhabens vorgenommen. Es ist mir klar, dass das aus Zeitgründen hier

schwierig war, aber ein Teil der Überlegungen zu den ökonomischen Auswirkungen sollte vorgelegt werden. Grosse Vorbehalte kommen gegenüber der Beweislastumkehr auf, auch gerade, weil es sich um harte Kartelle mit Sanktionscharakter handelt. Das wird grundsätzlich abgelehnt. Wir sehen die Negativtatsachen und hier verweisen wir darauf, dass es auch die Mitwirkungspflicht der Unternehmen gibt, die man hier stärken kann, und dass man auf diesem Weg vielleicht sagen kann, die Beweislast bleibt bei der WEKO auch für die Rechtfertigungsgründe, aber die Unternehmen sind gehalten, mitzuwirken, so wie das beispielsweise im Steuerrecht der Fall ist. Hier gibt es vielleicht irgendeine Kompromisslösung, die praktikabel ist und auch die notwendige Rechtssicherheit schafft. Als Variante haben wir uns auch überlegt, dies betrifft aber dann eher die grösseren Mitglieder von uns, sich auf die EU-Kartellrechtsgesetzgebung festzulegen. Es fragt sich, ob man nicht ganz ehrlich sein muss und sich sagen muss, ja wir machen den Wechsel konsequent Richtung Verbotsprinzip. Uns ist es auch bewusst, das geht nicht rasch, es braucht dann eine Verfassungsänderung. Aber diese Frage ist ganz ehrlich zu evaluieren und in den Raum zu stellen und kann als Variante auch zur Diskussion stehen. Ich bitte jetzt Frau Kesselbach, evtl. noch etwas zu ergänzen, namentlich betreffend der Beweislastverteilung und dies an einem praktischen Beispiel.

Mirjam Kesselbach, economiesuisse, SVV (Schweizerischer Versicherungsverband) und Zürich Versicherungs-Gesellschaft AG:

Ja, es geht einfach darum, dass die Versicherungswirtschaft zweifelsohne von einer solchen Revision mit dieser Beweislastverteilung betroffen wäre. Welche Themen in der Versicherungswirtschaft vorhanden sind, sieht man auch aufgrund der Versicherungs-GVO in der EU, namentlich aufgrund der alten. Es gibt auch verschiedentlich Stellen in der RPW, welche auf unsere Themen hinweisen. Die Rechtfertigungsmöglichkeiten sind für uns im Moment auch noch völlig unklar. Es ist eigentlich fast so, als kaufe man die Katze im Sack; es ist jedenfalls schwer nachzuvollziehen, wohin dann diese Beweislastverteilung tatsächlich führt. Und schliesslich ist für uns auch ungewiss, ob ein Unternehmen überhaupt im Besitz der notwendigen Informationen ist, um diesen Beweis dann führen zu können. Die Unternehmen haben nicht Untersuchungsmöglichkeiten, wie es die Behörde hat. Sie haben z.B. keine Möglichkeit bzw. sie haben sehr grosse Schwierigkeiten an Marktanteile heranzukommen, bedauerlicherweise. Bereits dort beginnt das Problem. Aber wie sieht es aus, wenn man als Unternehmen irgendwelche Umfragen machen müsste, die die Marktgegenseite betreffen. Da haben die Unternehmen im Gegensatz zu der Behörde einfach einen Nachteil. Weil wir von der Versicherungswirtschaft betroffen sind, haben wir uns weiter gefragt, wie es mit einer Übergangsregelung aussähe, wenn die Reform so käme. Wir gehen davon aus, dass dies eine massive Verschärfung des Kartellrechtes wäre, und ich erinnere daran, dass es bei der KG-Revision 2003 auch eine Übergangsregelung gegeben hat. So hatte man Zeit sich zurechtzufinden, und das wäre hier sicher auch zu überlegen.

Yves Bugmann, Schweiz. Uhrenindustrie:

Es kann durchaus sein, dass eine schriftliche Stellungnahme folgt. Ich möchte hier aber schon etwas zu den vertikalen Abreden sagen.

Wenn man in der Revisonsvorlage vom letzten Jahr nachschaut, dann liest man dort zu den vertikalen Abreden, dass es sogar Wettbewerbssteigerungen geben kann bei genügendem Interbrand-Wettbewerb, dass es effizienzsteigernde Effekte gibt. Und diese eigentlich ökonomisch und wissenschaftlich abgeklärten Aussagen werden jetzt, von mir aus gesehen, einfach unter den Tisch gekehrt, und da frag ich mich schon, ob das Vorhaben wirklich auch wissenschaftlich abgeklärt worden ist, genügend abgeklärt worden ist, oder ob hier nicht einfach nur ein Schnellschuss vorliegt, der auf die Frankenstärke zielt, auf die ungenügende Weitergabe der Wechselkursvorteile. Es fragt sich, ob der Zusammenhang zwischen vertikalen Abreden und diesem Phänomen, das vielleicht nur kurzfristig vorliegen wird, von Seiten