Rapport sur les résultats

Consultation 2012/100: LF sur l'assurance-maladie (LAMal) (Réintroduction temporaire de l'admission selon le besoin) · 96 pages

Fedlex · Rapport sur les résultats · Page 70Fedlex · Rapport sur les résultats

In diesem Zusammenhang auch die Bemerkung zur Übergangsregelung. Aus Sicht des Vorstandes der GDK besteht die Gefahr, dass mit der Eröffnung der Diskussion über eine Nachfolgeregelung ein Drängen in die Praxis geradezu forciert wird und dass sich die Gesuche um Zulassungsbewilligungen massiv erhöhen könnten. Deshalb stimmt der Vorstand der GDK dieser Übergangsregelung zu. Dies aber mit der Bitte noch zu präzisieren, was «tätig sein» genau heisst. Im Kommentar ist von «Abrechnung» die Rede. Es sollte klar definiert sein, ab wann das genau gilt.

Es ist sicher so, dass auch die langfristige Lösung, welche die GDK mit der FMH vorschlägt, den Kantonen eine gewisse Flexibilität geben will, um effektiv den Bedarf in den einzelnen Regionen, Kantonen zusammen mit der Ärzteschaft ausloten zu können. Unser Vorschlag geht punkto Flexibilität weiter als der vorliegende Vorschlag, aber auch der vorliegende Vorschlag gibt den Kantonen eine gewisse Flexibilität, diese Regelung anzuwenden oder nicht. Man kann nicht sagen, dass es hier um einen generellen Zulassungsstopp geht. Es ist eigentlich eine Zulassungsregulierung. Die Kantone haben durchaus Kompetenzen, davon Gebrauch zu machen oder nicht. Dies ein weiteres Kriterium, weshalb der Vorstand der GDK dieser Regelung zustimmt.

Zu den Titeln und betroffenen Personen habe ich keine weiteren Bemerkungen. Wir stimmen der Übergangsfrist von drei Jahren zu. Dies ist aus Sicht der GDK sicher eine relativ lange Frist. Aber wir haben Verständnis dafür, dass es eine gewisse Zeit braucht, um eine solide, nachhaltige Lösung zu entwickeln. Deshalb unsere Zustimmung zu den drei Jahren, verbunden mit der Bitte, diese Nachfolgeregelung sehr rasch an die Hand zu nehmen und die Kantone hier auch eng einzubinden. Das Gleiche gilt für die Ausarbeitung der Verordnungsbestimmungen, die es brauchen wird, wenn diese Regelung in Kraft tritt, mit dieser Festlegung der Höchstgrenzen - ich gehe davon aus, dass es dort noch Diskussionsbedarf gibt. Auch da würden die Kantone sehr gerne eng einbezogen werden. Vielen Dank, so weit unsere Stellungnahme.

Alain Berset

Merci Monsieur Leutwyler pour votre intervention. Je passe maintenant la parole à Monsieur Dietrich, canton Zurich, Gesundheitsdirektion.

Walter Dietrich, Gesundheitsdirektion Kanton Zürich, Stv. Generalsekretär

Herr Bundesrat, sehr geehrte Damen und Herren. Der Kanton Zürich nimmt diesbezüglich eine abweichende Haltung von der GDK ein. Viele der Gründe, die uns zu dieser Haltung bewegen, wurden bereits von der FMH, vom VSAO und auch von H+ erwähnt. Ich halte mich hier deshalb kurz.

Einerseits finden wir, dass es eines Rechtsstaates nicht sehr würdig ist, über zwölf Jahre hinweg mit Notrecht zu operieren. Wir sind insbesondere auch der Ansicht, dass nicht genügend belegt werden konnte, dass der Zulassungsstopp tatsächlich die erhofften Auswirkungen erzielt hat, speziell, was den Kostenbereich anbelangt. In diesem Zusammenhang dünkt uns die neuste Auswertung vom Obsan sehr interessant, welche die Entwicklung der fakturierenden Ärzte zeigt. Zu Ende des Zulassungsstopps ist die Zahl der effektiv fakturierenden Ärzte auf rund 17'000 nochmals sehr stark angestiegen. Dann in den ersten zwei, drei Monaten ist die Zahl nur noch geringfügig angestiegen, danach sogar auf rund 16'700 gefallen und jetzt im Verlauf des Sommers wieder auf 17'000 angestiegen, die Zahl, die man eigentlich bereits zum Zeitpunkt der Aufhebung des Zulassungsstopps hatte. Wir begreifen nicht, weshalb man jetzt diese Lösung, mit der eigentlich niemand so richtig glücklich war, wieder einführen will. Die massgebende Zahl ist wirklich nicht die Entwicklung der ZSR-Nummern, die auch bei uns im Kanton Zürich stark zugenommen hat, sondern entscheidend ist doch letztlich die Zahl der fakturierenden Ärztinnen und Ärzte. Und gerade in diesem Zusammenhang