Rapport sur les résultats
Consultation 2012/86: Mise en oeuvre des directives UE sur l'interopérabilité et sur la sécurité · 17 pages
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Referenz/Aktenzeichen: 012.21/2013-03-21/141
Umsetzung der EU-Richtlinien über Interoperabilität und Sicherheit
Bericht über die Ergebnisse der Anhörung
2.7 Bewilligungen Rollmaterial
2.7.1 Grundsätzliches
In der Anhörung kam eindeutig zum Ausdruck, dass die zulassungsverfahren von interoperablen Normalspurfahrzeugen und von Spezialspurfahrzeugen differenziert betrachtet werden soll.
2.7.2 Anwendung der TSI auf Fahrzeuge
Für interoperable Fahrzeuge sind die Verfahren zur Anwendung der TSI klar.
Für Zulassungen von Fahrzeugen können sowohl die TSI rolling stock high speed (TSI RST HS) als auch die TSI TSI rolling stock conventional rail (TSI RST CR), aber auch die TSI freight wagons zu Anwendung kommen.
Kritische Bemerkungen betreffen die Aufwendungen bei den Zulassungsprüfungen (Doppelprüfungen), sowie Fragen im Bezug auf Referenzen und Ausführungsstände von TSI, Normen, AB-EBV u.s.w.
2.7.3 Technische Anforderungen
Die Anhörungsantworten haben noch Unklarheiten betreffend der Gültigkeit und Übereinstimmung von Anforderungen verschiedener Dokumente aufgezeigt.
2.7.4 Anpassungen an bestehenden Fahrzeugen
Kleinere Änderungen sollen weiterhin möglich sein, ohne dass zwingend die vollständige TSI-Konformität erforderlich sei. Andernfalls bestünde die Gefahr, dass aus Kostengründen auf eine grundsätzlich sinnvolle Änderung verzichtet werden müsste.
2.8 Unabhängige Prüfstellen1
Die Übernahme des Gutachtersystems mit den unabhängigen Prüfstellen wird unter anderem von den SBB grundsätzlich unterstützt. Diese würden bei den SBB in einigen Bereichen bereits eingesetzt und hätten sich gut bewährt. Diese funktionierenden Prozesse sollten beibehalten werden und auf die erforderlichen weiteren Bereiche ausgedehnt werden. Es sei ein zentrales Anliegen, dass die für die Prüfstellen erforderliche Unabhängigkeit auch innerhalb der Unternehmung sichergestellt werden könne.
1 Der im Umsetzungskonzept verwendete Begriff "Gutachter" wurde inzwischen durch den Begriff "unabhängige Prüfstellen" ersetzt und umfasst die benannten Stellen, benannten beauftragen Stellen, GSM-Prüfstellen und Sachverständigen.