Rapport sur les résultats
Consultation 2013/104: Loi fédérale sur le centre pour la qualité dans l'assurance obligatoire des soins · 242 pages
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Schweiz: „Die Bundesverfassung regelt in Art. 6 u.a., dass niemand wegen seiner Sprache diskriminiert werden darf. Faktisch ist der Zugang für Fremdsprachige zur richtigen medizinischen Behandlung aber nach wie vor eingeschränkt“ (H+, Vernehmlassungsantwort zur Teilrevision des Bundesgesetzes über die Ausländerinnen und Ausländer, 22. März 2012). Als Konsequenz aus dieser Feststellung fordert H+ unter anderem eine einheitliche, nationale Regelung zur Finanzierung von Dolmetschleistungen im Gesundheitsbereich.
Die Unter- bzw. Fehlversorgung von Migrantinnen und Migranten hat nicht nur Konsequenzen für die betroffene Bevölkerungsgruppe, sondern wirkt sich negativ auf das gesamte Gesundheitssystem aus. Auch wenn diesbezüglich kaum wissenschaftlich erhärtete Studien vorliegen, liegt auf der Hand, dass zu spät erfolgende und/oder unangebrachte Behandlungen hohe Kostenfolgen nach sich ziehen. Die angestrebte Zweckmässigkeit der Leistungen wie auch deren Effizienz werden dadurch stark in Frage gestellt.
3. Bedeutung der Kommunikation
Die Analyse obenstehender Befunde macht deutlich, dass die Ursache für die mangelhafte Gesundheitsversorgung von Migrantinnen und Migranten in erster Linie in bestehenden Verständigungsschwierigkeiten zu finden ist. Dies gilt sowohl für die Zugänglichkeit der Angebote als auch für die Qualität (Angemessenheit, Effektivität, und Wirtschaftlichkeit) der Dienstleistungserbringung. Eine Leistungserbringung, die „sicher,
wirksam, patientenzentriert, rechtzeitig und effizient“ sein soll und einen Schwerpunkt auf die Patientensicherheit legt, ist in höchstem Mass auf eine lückenlos funktionierende Verständigung angewiesen. Und auch der chancengleiche Zugang zu den Leistungen des Gesundheitssystems setzt eine funktionierende Kommunikation voraus. Das Erreichen der in Kapitel 1 zitierten Zieldimensionen ist ohne reibungslos funktionierende Verständigung nicht denkbar.
4. Ergänzung der Inhalte und des Aktionsbereichs des Zentrums für Qualität
Aus oben dargestellten Überlegungen wird deutlich, dass zahlreiche Aspekte bei der Ausgestaltung des Zentrums für Qualität in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung in der aktuell vorgesehenen Form nicht ausreichend berücksichtigt sind. Folgende Themen- und Aktionsbereiche müssen unserer Ansicht nach zwingend ergänzt werden: Sicherstellen des Zugangs zur Gesundheitsversorgung für alle
Als übergeordnetes Qualitätsmerkmal des Gesundheitssystems muss gewährleistet werden, dass die Gesundheitsversorgung allen gleichermassen offen steht. Dazu besteht auch eine verfassungsrechtliche Verpflichtung (Chancengleichheit und Diskriminierungsschutz). Nicht von ungefähr stellt die Chancengleichheit einer von vier Pfeilern resp. Handlungsfeldern der Agenda „Gesundheit 2020“ dar. Dies erfordert jedoch gezielte Massnahmen insbesondere in den Bereichen Information und zielgruppenspezifischer Kommunikation.
Gewährleisten der Verständigung über Kommunikationsbarrieren hinweg
Der Bedeutung der gegenseitigen Verständigung zwischen Leistungserbringern und Patientinnen und Patienten muss Rechnung getragen werden. Die Verpflichtung, die Verständigung sicherzustellen, liegt dabei eindeutig bei den Leistungserbringern (Stichwort: informed consent). Ist die direkte Kommunikation aufgrund sprachlicher und/oder kultureller Unterschiede erschwert, muss der Zugang zu Dolmetschleistungen gewährleistet sein. In Anbetracht der zentralen Rolle und Bedeutung, welche der dolmetschenden Person im Rahmen eines gedolmetschten Gesprächs zukommt, müssen auch für das Dolmetsch- und Übersetzungswesen minimale Qualitätsstandards definiert werden.
Berücksichtigung transkultureller Aspekte und Kompetenzen
Die Leistungsempfängerinnen und -empfänger des Gesundheitssystems zeichnen sich zunehmend durch ein hohes Mass an Diversität aus: Je nach Standort und Angebot sind über ein Drittel der Patientinnen und Patienten ausländischer Herkunft. Die Leistungserbringerinnen und -erbringer müssen für den Umgang mit dieser Diversität geschult sein.
Der ANQ ist aufgrund seiner bisherigen Leistungen prädestiniert, auch künftig die Quali- ANQ tät im stationären Bereich zu messen und deren Resultate zu veröffentlichen.
In der Schweiz braucht es keine Parallelstrukturen zu bestehenden und bewährten Organisationen auf Bundesebene.