Rapport sur les résultats

Consultation 2013/104: Loi fédérale sur le centre pour la qualité dans l'assurance obligatoire des soins · 242 pages

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Hinweise, Kritiken, Vorschläge, Anträge Verfasser Observations, critiques, suggestions, propositions Auteurs Osservazioni, critiche, suggerimenti, proposte Autori

Zunächst fällt auf, dass primär mit höheren Kosten zu rechnen wäre, welche entgegen

den Behauptungen des EDI wohl insgesamt keine kostendämpfende Wirkung mehr ha-

ben würden. Eine Ausdehnung der Aufgaben, welche bereits heute gestützt auf das

KVG bestehen, ist unter diesem Aspekt nicht zielführend. Während Art. 58 Abs. 1-3

KVG (nach Anhörung der interessierten Organisationen) den zielgerichteten Einsatz der

Mittel vor allem für die Überprüfung besonders kostspieliger Untersuchungen und Be-

handlungen vorsehen, soll die Überprüfung der Qualität mit der Gesetzesvorlage auf

den gesamten Leistungskatalog ausgedehnt werden (vgl. EArt. 58 Abs. 4 KVG, welcher

umfangreiche Programme und Projekte vorsieht). Dies ist völlig übertrieben. Anstatt die

bisherige Aufgabe den zuständigen Behörden zu belassen, soll nun eine öffentlich-

rechtliche Anstalt mit Zusatzaufgaben errichtet werden. Dafür besteht keine Notwendig-

keit. Die bestehende Aufgabe muss mit dem heutigen Personaletat des BAG bewältigt

werden, soweit sie nach dem Grundsatz der Subsidiarität nicht durch bestehende pri-

vate Institutionen erfüllt werden kann

Die nationalen Plattformen sind ein wichtiges Instrument, mit welchem die Erfüllung der

Qualitätssicherungsaufgaben in die richtigen Bahnen gelenkt werden kann. Die Defini-

tion der massgeblichen Qualität kann nur und muss über die zuständigen Fachgesell-

schaften erfolgen. Dieser Grundsatz ist in der Vorlage nicht verankert. Es fehlt auch jeg-

licher Hinweis auf eine vorgesehene Berücksichtigung der von der FMH gegründeten

Akademie für Qualität in der Medizin SAQM. Diesen Umstand erachten wir als inakzep-

tabel. Obwohl die Bedeutung der nationalen Plattformen im Vernehmlassungsbericht er-

wähnt wird, finden diese im Gesetzestext keine Erwähnung. Das Anhörungsrecht be-

schränkt sich auf die systematischen wissenschaftlichen Kontrollen, welche zur Siche-

rung der Qualität und des zweckmässigen Einsatzes der Leistungen durchgeführt wer-

den sollen.

Wir begrüssen die Bemühungen, systematische wissenschaftliche Grundlagen zur Be-

wertung von Gesundheitstechnologien zu schaffen (z.B. HTA). Die Durchführung ent-

sprechender nationaler Projekten zur Weiterentwicklung der Methodik ist sinnvoll. Es ist

aber unerfindlich, wieso hier trotz den bereits bestehenden intensivsten Aktivitäten das

Rad neu erfunden werden soll. Die FMH ist Gründungsmitglied des SNHTA, Mitträgerin

des Swiss Medical Board und war aktiv beim Projekt SwissHTA beteiligt. An-statt die

notwendigen Grundlagen selber durch eine öffentlich-rechtliche Anstalt oder durch das

BAG zu erarbeiten, wäre es nach dem Gesagten zielgerichteter, auf bereits bestehende

private Institutionen zu-rückzugreifen und diesen die Umsetzung des gesetzlichen Auf-

trages zu übertragen. Dafür genügt die Schaffung eines neuen Art. 33 Abs. 4bis KVG,

ohne dass im Gesetz Arbeitsprogramme und Berichte vorgesehen werden müssen.

Wir ersuchen Sie abschliessend darum, den Gesetzesvorschlag zurückzunehmen,

durch eine wesentlich schlankere, den öffentlichen Interessen besser dienende Vorlage

zu ersetzen und uns den verbesserten Gesetzesentwurf noch einmal zur Stellung-

nahme zu unterbreiten.

Gesundheitsförderung Schweiz unterstützt die in der Vorlage erwähnten Ziele betref- Gesundheitsfend die Qualitätsverbesserung, die Patientensicherheit und die Kostendämpfung im förderung CH Gesundheitswesen.

Zur Erreichung dieser Ziele ist gemäss der Vorlage zur Vernehmlassung die Gründung

eines Zentrums für Qualität vorgesehen. Die Schaffung eines solchen Zentrums sowie

der nationalen Qualitätsplattform und der HTA-Plattform begrüsst Gesundheitsförderung

Schweiz.

Ganzheitliche Qualitäts- und Wirtschaftlichkeitsprüfungen im Gesundheitswesen scienceindusscienceindustries anerkennt grundsätzlich den Handlungsbedarf zur Steigerung der tries Qualität und Effizienz im Gesundheitswesen. Mit Blick auf die demografische Entwick-

lung sowie die Herausforderungen bezüglich der künftigen Finanzierung unseres Ge-

sundheitswesens müssen die Anstrengungen aber dahingehen, dass qualitativ hochste-

hende und innovative Leistungen belohnt werden. Dabei darf die volkswirtschaftliche

Gesamtsicht nicht aus den Augen verloren gehen und die Qualitäts- und Wirtschaftlich-

keitsprüfung nicht einfach dem Primat der einseitigen Kostendämpfung untergeordnet

werden, wie dies die Gesetzesvorlage zum Zentrum für Qualität in der obligatorischen

Krankenpflegeversicherung (OKP) leider vermuten lässt.

Die Pharmaindustrie beweist seit Jahrzehnten, dass sie durch zahlreiche Innovationen

die Qualität der Gesundheitsversorgung für eine breite Bevölkerung massgeblich stei-

gern konnte. Aufgrund der Entwicklung neuer Medikamente und Therapien kann heute