Rapport explicatif
Consultation 2013/63: Loi fédérale sur les services financiers (LSFin) et Loi fédérale sur les établissement financiers (LEFin) · 57 pages
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Regulierungskostenanalyse zum Finanzinstitutsgesetz FINIG: Schlussbericht
Bestimmung Handlungspflichten
Im Fokus der Regulierungskostenanalyse stehen (potentielle) formelle Handlungspflichten, die sich aus einer prudentiellen Überwachung der UVV ergeben könnten (z.B. Bewilligungs- und laufende Aufsichtspflichten, Aufsichtsabgaben). Aufgrund offener Detailfragen zur geplanten institutionellen Aufsicht von UVV, die im Rahmen einer Gesetzesverordnung festgelegt werden müssen (z.B. Bewilligungsgebühren), mussten im Rahmen der Analyse Annahmen getroffen werden, welche die Aussagekraft der Studie – und insbesondere der Kostenanalyse – massgeblich beeinflussen. Gewisse Handlungspflichten (z.B. Gebühren) werden deshalb auf Basis bereits bestehender gesetzlicher Bestimmungen für Vermögensverwalter kollektiver Kapitalanlagen (KAG) abgeleitet, welche im Falle einer aufsichtsrechtlichen Unterstellung auch für UVV gelten könnten. Es ist jedoch ungewiss, ob die zukünftige Regulierungspraxis für UVV sämtliche Bewilligungsvoraussetzungen für Vermögensverwalter nach KAG einschliesst. Denkbar wäre auch eine etwas abgestufte Regulierungsvariante, die sich in der Konsequenz auch mildernd auf die Regulierungskosten auswirken würde. Bereits bestehende Handlungspflichten in Bezug auf die GwG, welche durch die Anschlussverträge an die SROs vorausgesetzt werden, wurden im Rahmen dieser Studie als Sowieso-Kosten mitberücksichtigt.
Segmentierung
Die Betriebsgrösse (Anzahl Beschäftigte) ist statistisch ermittelbar und scheint über verschiedene Handlungspflichten hinweg ein relevanter Kosteneinflussfaktor zu sein (vgl. Ziff. 7.2 für eine ausführliche Diskussion). Vor diesem Hintergrund wurde eine dreiteilige Segmentierung anhand der Betriebsgrösse (1-3 Beschäftigte; 4-10 Beschäftigte; > 10 Beschäftigte) gewählt, um die Grössen- und Komplexitätsverhältnisse im Rahmen der Kostenschätzung zu berücksichtigen. In diesem Zusammenhang wird angenommen, dass die Betriebsgrösse mit anderen Kosteneinflussfaktoren (z.B. Art und Komplexität der Dienstleistungen, verwaltete Vermögen, Bruttoerträge) tendenziell positiv korreliert.
Fallzahlen
Die Fallzahlen basieren auf den Erkenntnissen der Marktanalyse gemäss Zielsetzung Z.1 (vgl. Ziff. 6). Weitere Informationen zum methodischen Vorgehen in Bezug auf die Marktanalyse finden sich unter Ziff. 5.1.
Kostenschätzung
Die Kosten für die einzelnen (potentiellen) Handlungspflichten wurden im Rahmen von vierzehn semi-strukturierten Experteninterviews für vier Kostenkategorien (Personal-, Investitions-, finanzielle und sonstige Sachkosten) und vier Kostenarten (grössenabhängige und - unabhängige Kosten bzw. Initialkosten und wiederkehrende Kosten) für die Vermögensverwalter KAG geschätzt und anschliessend in gemeinsamer Diskussion auf die Grössen- und Komplexitätsverhältnisse von UVV adjustiert. Eine Teilnehmerliste der befragten Experten wird im Anhang II.I präsentiert. In Bezug auf die Personal-, Investitions- und sonstigen Sach-
Institut für Verwaltungs-Management Seite 10 von 57