Rapport explicatif

Consultation 2013/63: Loi fédérale sur les services financiers (LSFin) et Loi fédérale sur les établissement financiers (LEFin) · 57 pages

Fedlex · Rapport explicatif · Page 28Fedlex · Rapport explicatif

Regulierungskostenanalyse zum Finanzinstitutsgesetz FINIG: Schlussbericht

j) HP 6.0: Finanzielle Bewilligungsvoraussetzungen (Initialkosten)

UVV 1-3 Beschäftigte UVV 4-10 Beschäftigte UVV > 10 Beschäftigte

Bruttokosten Nettokosten Bruttokosten Nettokosten Bruttokosten Nettokosten CHF 896 CHF 308 CHF 1‘288 CHF 392 CHF 1‘681 CHF 476

Diese Kosten beinhalten insbesondere Nachweiskosten in Bezug auf das Mindestkapital, zu Versicherungen sowie betrieblichen und finanziellen Steuerungsinstrumenten (Budgets sowie Business Pläne für die nächsten drei Jahre). Rund zwei Drittel der Kosten wurden dabei als Sowieso-Kosten taxiert. Es darf davon ausgegangen werden, dass auch UVV über eine Art Business-Plan und ein Budget – zumindest für das laufende Jahr – verfügen und die eigentlichen Regulierungskosten deshalb verhältnismässig gering ausfallen. Offen bleibt die Frage, ob und in welcher Höhe zukünftige Mindestkapitalvorschriften für UVV gelten. Falls die Mindestkapitalvorschriften für Vermögensverwalter nach KAG als Referenzgrösse dienen (CHF 200‘000), ist anzunehmen, dass zumindest kleinere UVV mit zusätzlichen Kosten in Bezug auf die Kapitalbeschaffung konfrontiert werden, welche nicht in den erhobenen Regulierungskosten erfasst sind.

k) HP 7.0: Laufende / unterjährige Meldepflichten (Laufende Kosten)

UVV 1-3 Beschäftigte UVV 4-10 Beschäftigte UVV > 10 Beschäftigte

Bruttokosten = Nettokosten

CHF 1‘250

Diese Kosten beinhalten laufende Meldepflichten in Bezug auf unterjährige Mutationen (z.B. Änderungen von Statuten, qualifizierten Beteiligten, GL oder VR-Mitgliedern) und in diesem Zusammenhang anfallende Mutationsgebühren. Gemäss FINMA-Gebühren- und Abgabenverordnung (FINMA-GebV) betragen die Mutationsgebühren für Vermögensverwalter kollektiver Kapitalanlagen zwischen CHF 500 – und CHF 10‘000. Es wird angenommen, dass dieser Gebührenrahmen auch für Mutationen von UVV als Richtwert gilt. Zudem wird davon ausgegangen, dass durchschnittlich eine bewilligungspflichtige Mutation alle vier Jahre anfällt. Pro Änderungsgesuch und UVV fallen somit inkl. Mutationsgebühren schätzungsweise CHF 5‘000 an Kosten an. Pro Jahr ergeben sich somit Nettoaufwendungen von CHF 1‘250.

Institut für Verwaltungs-Management Seite 28 von 57