Rapport explicatif

Consultation 2013/63: Loi fédérale sur les services financiers (LSFin) et Loi fédérale sur les établissement financiers (LEFin) · 57 pages

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Regulierungskostenanalyse zum Finanzinstitutsgesetz FINIG: Schlussbericht

0. Management Summary

Das Institut für Verwaltungs-Management der ZHAW (Auftragnehmer) wurde vom Staatssekretariat für Internationale Finanzfragen SIF beauftragt a) eine Marktanalyse, b) eine Regulierungskostenanalyse sowie c) eine Anspruchsgruppen- und Nutzenanalyse zum Finanzinstitutsgesetz FINIG durchzuführen. Untersuchungsgegenstand bilden bisher nicht (prudentiell) beaufsichtigte Finanzdienstleister, also die „unabhängigen“ bzw. „externen“ Vermögensverwalter (folgend als UVV bezeichnet).

Demgegenüber sind Vertriebsträger kollektiver Kapitalanlagen sowie Versicherungsvermittler nicht Gegenstand dieser Analyse. Ebenso wurden Fragen zur geplanten erweiterten institutionellen Aufsicht (z.B. Aufsicht durch AOs oder alternativ durch die FINMA) im Rahmen dieser Regulierungsfolgenabschätzung nicht untersucht.

Basis für die Regulierungsfolgenanalyse bildet der Vernehmlassungsentwurf zum Finanzinstitutsgesetz vom 25. April 2014. Aufgrund offener Detailfragen zur geplanten institutionellen Aufsicht von UVV, die im Rahmen einer Gesetzesverordnung festgelegt werden (z.B. Gebührenrahmen), mussten im Rahmen der Analyse Annahmen getroffen werden, welche die Aussagekraft der Studie – und insbesondere der Kostenanalyse – massgeblich beeinflussen. Zentrale Annahme ist, dass sich die geplante prudentielle Aufsicht für UVV an den (aktuellen) Bewilligungsvoraussetzungen und -

Gebühren für Vermögensverwalter nach KAG orientiert. Allerdings scheinen für UVV gewisse regulatorische Erleichterungen, beispielweise in Bezug auf die organisatorischen Voraussetzungen oder Revisionsvorschriften, vorgesehen. Zudem sollen nicht sämtliche UVV einer prudentiellen Aufsicht unterstellt werden (Stichwort „Grandfathering“). Zwar wurde im Rahmen der Kostenanalyse versucht, mögliche regulatorische Erleichterungen zu berücksichtigen, trotzdem repräsentiert folgende Kostenschätzung einen tendenziell hohen, oberen Regulierungskostenrahmen. Bereits bestehende Handlungspflichten in Bezug auf die GwG, welche durch die Anschlussverträge an die SROs vorausgesetzt werden, wurden im Rahmen dieser Studie als Sowieso-Kosten mitberücksichtigt.

Folgend werden die Resultate der einzelnen Teilbereiche der Analyse kurz zusammengefasst:

Marktanalyse

Die Zahl der in der Schweiz aktiven UVV wird auf rund 2‘300 Unternehmen geschätzt. Die eigenen Auswertungen bestärken die Ansicht verschiedener Experten, dass sich die UVV-Branche bereits heute – und unabhängig zukünftiger Regulierungen – in einer Konsolidierungsphase befindet. Die Branche der UVV ist stark fragmentiert und setzt sich aus vielen kleinen und einigen wenigen verhältnismässig grossen Unternehmen zusammen. Es ist davon auszugehen, dass rund die Hälfte der UVV ein bis maximal zwei Beschäftige aufweisen. Zwischen dem Alter einer Unternehmung und der Anzahl Beschäftigten konnte kein signifikanter Zusammenhang festgestellt werden. Es ist deshalb nicht davon auszugehen, dass UVVs über die Jahre hinweg generisch wachsen.

Auf Grund der geringen Betriebsgrösse – und entsprechend limitiertem Ressourcenpotential – betreuen kleinere UVV in der Regel eine begrenzte Anzahl von Kunden (< 100 Kunden) und verwalten tendenziell tiefe Kundenvermögen (< 50 Mio.). Ein massgeblicher Teil der Institutionen wurde vor der Jahrtausendwende, teilweise begründet durch Umstrukturierungsprozesse grosser Schweizer Banken, gegründet (rund 40 Prozent). Ab dem Jahr 2006, insbesondere im Nachgang zur Finanzkrise, folgte eine zweite grössere Gründungswelle. Es ist anzunehmen, dass rund 50 Prozent der untersuchten UVVs weniger als neun Jahre auf dem Markt tätig sind. Sie bilden in Bezug auf potentielle Regulierungsvorhaben die relevante Bestandesgrösse.

Institut für Verwaltungs-Management Seite 4 von 57